Verpackungsmüll darf in Tübingen nicht mehr besteuert werden. Foto: dpa//Marijan Murat

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Tübinger Verpackungssteuer vor zwei Wochen für unwirksam erklärt. Nun sagen die Richter, weswegen

Ende März hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam erklärt, am Mittwoch hat das Gericht die Begründung für seine Entscheidung nachgeliefert. Im Wesentlichen rügen die Richter drei einzelne Teilbereiche der Tübinger Satzung.