Der bisherige Betriebsrat war im Daimler-Werk in Rastatt tätig. Foto: dpa

Ein Daimler-Mitarbeiter hat sich gegen seine fristlose Kündigung erfolglos vor Gericht gewehrt. Wegen schwerer arbeitsrechtlicher Verstöße sei diese rechtens.

Karlsruhe - Die fristlose Kündigung eines bisherigen Daimler-Betriebsrats ist rechtens. Der Mann habe „in erheblicher Weise gegen seine Arbeitszeiterfassungspflichten verstoßen“, entschied das Karlsruher Arbeitsgericht am Dienstag. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt, weil der 25-Jährige nach dem blutigen Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ einen hämischen Facebook-Kommentar gepostet hatte. Die Kündigung wenige Wochen später hatte Daimler aber mit schweren arbeitsrechtlichen Verstößen begründet; mit den Facebook-Einträgen habe dies nichts zu tun. Der Mann hatte gegen den Autobauer geklagt und eine gütliche Einigung auch am Dienstag kategorisch abgelehnt.

Parallel zum Prozess um die Kündigung hatten Betriebsrat, IG-Metall und Unternehmen wegen der Facebook-Äußerungen die Amtsenthebung des Mannes als Betriebsrat im Rastatter Daimler Werk beantragt. Mit der wirksamen Kündigung ist dieses Verfahren nun hinfällig.