Im Januar hatte die Initiative Neckartor zu einer Demonstration für Verkehrbeschränkungen aufgerufen. Foto: dpa

Die Landesregierung könnte sich erneut mit dem Thema Fahrverbote beschäftigen müssen. Wieder geht es um das Neckartor.

Stuttgart - Das Landeskabinett könnte sich erneut mit dem von ihm 2016 in einem Vergleich gebilligten temporären Fahrverbot am Neckartor befassen. Der Vergleich mit den Neckartor-Klägern war zwischen Grünen und CDU damals umstritten. Das Verwaltungsgericht hat das Land am Dienstag zur Umsetzung des Vergleichs verurteilt, Gründe für eine Absage des Landes ließ es nicht gelten. Der Vergleich sieht eine Verkehrsminderung um 20 Prozent an Feinstaubalarmtagen vor, und zwar per Fahrverbot für Diesel unter Euronorm 6 ab dem 1. Januar 2018. Das Gericht hat nun eine Frist bis 30. April gesetzt und 10 000 Euro Zwangsgeld angedroht. Faktisch läuft die Frist bis 15. Oktober, denn die Alarmsaison endet am 15. April und beginnt wieder Mitte Oktober.

BUND spricht von „Anarchie pur“

Eine Befassung des Kabinetts sei nicht entschieden, so am Donnerstag ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Das Land kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Das wäre konsequent, da sich das Land vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot in Stuttgart wehrt. Die Entscheidung in Leipzig fällt am 22. Februar, also nach Ablauf der Äußerungsfrist (14. Februar) zum Fall Neckartor. „Leipzig ist der Schlüssel für viele Fragen zum Thema Fahrverbote“, so ein Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Der Bund für Umwelt und Naturschutz warnt das Land vor einer Beschwerde. Der Vollzug des temporären Fahrverbots am Neckartor sei überfällig. Eine weitere Aufschiebung sei „im Grunde genommen Anarchie pur“, da die gesetzlichen Grenzwerte seit 2005 (Feinstaub) und 2010 (Stickstoffdioxid) gälten. Bisher werde „der Schutz von Autoblech über den Gesundheitsschutz gestellt“, so BUND-Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.