Seit Jahresbeginn gibt es schon Euro-5-Dieselfahrverbote auf einigen Straßen in Stuttgart. Weitere können folgen. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Land will das für Stuttgart bereits beschlossene Fahrverbot für Euro-5-Diesel mit einer Klage verhindern. Die Entscheidung fällt das Verwaltungsgericht voraussichtlich in dieser Woche.

Stuttgart - Das neue Dieselfahrverbot in Stuttgart wird, sofern die Landesregierung mit ihrer Abwehrklage vor dem Verwaltungsgericht scheitern sollte, nicht zum 1. Juli, sondern voraussichtlich im September tatsächlich wirksam werden. Mit dieser Aussage hat die Stadtverwaltung eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung beantwortet: Das neue Verbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge gilt formal zum 1. Juli, faktisch aber erst, wenn an allen 160 Standorten in der Stadt die nötigen Schilder aufgestellt worden sind.

Erst dann ist die neue kleine Verbotszone, die die Innenstadtbezirke, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst, genau definiert. Das werde voraussichtlich zwei Monate lang und damit bis Anfang September dauern, so eine Stadtsprecherin. Dann werde auch kontrolliert. In diesem Gebiet selbst wären rund 9000 Fahrzeughalter betroffen. In ganz Stuttgart sind 18 700 Euro-5-Diesel zugelassen.

Harsche Kritik an den Autoherstellern

Das Land versucht das Verbot mit einer Vollstreckungsabwehrklage zu verhindern. Im Verfahren können neue Sachverhalte eingebracht werden, zum Beispiel der Rückgang des Stickstoffdioxid-Mittelwerts von Januar bis Juni 2020. Er liege inzwischen mit Ausnahme der Pragstraße erstmals unter dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, so Uwe Lahl, der Ministerialdirektor im Landesverkehrsministerium. Lahl berichtete am Dienstag vor dem Umweltausschuss des Gemeinderates und betonte, die Klage sei das letzte mögliche Rechtsmittel.

Man habe dem Gericht am Montag weitere Initiativen und Argumente gegen das Fahrverbot vorgelegt. Dabei geht es um Temporeduzierungen auf den Zufahrtsstraßen B 10/27 und B 14 von 80 auf 60 und von 50 auf 40 Kilometer pro Stunde sowie um Ampelschaltungen, die die Verkehrsmenge verringern sollen. Lahl zeigte sich vor dem Ausschuss verärgert über die jahrelangen Hickhack zur Grenzwerteinhaltung. „Man sollte im Blick haben, wo die eigentlich Schuldigen sitzen“, sagt er. Und weiter: „Das sind nicht die Autofahrer, sondern die Autoindustrie, auch die hiesige, die sich nicht an Gesetze gehalten hat.“

Wenn, kommt nur die kleine und keine stadtweite Zone

Die Klägerpartei Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat auf das neue Papier aus dem Ministerium reagiert. Schon vor Tagen erklärte die DUH, dass sie nicht auf die im Grundsatzurteil aus dem Februar 2018 verfügte stadtweite Verbotszone beharre, da für die kleinere Fahrverbotszone der gleiche Effekt – die Grenzwerteinhaltung – zu erwarten sei. Dem wird sich das Verwaltungsgericht dem Vernehmen nach anschließen. Rein rechtlich befasst es sich nicht mittelbar mit dem Verbot, sondern mit der Frage, ob die DUH weitere Vollstreckungsanträge stellen kann.

Stadt plant weitere Eingriffe

Die Stadt bereitet unterdessen weitere Eingriffe in den Verkehr vor, referierte Michael Münter aus der Stabsstelle von OB Fritz Kuhn (Grüne). So soll auf der Cannstatter Straße eine der drei Fahrspuren stadteinwärts wegfallen. Dieser Versuch solle in zwei bis drei Monaten starten. Außerdem ist eine Busspur in der Wagenburgstraße vorgesehen. Bei Grünen, Linksbündnis und Puls stieß das Vorgehen auf Verständnis, die Maßnahmen seien sinnvoll. CDU, FDP, Freie Wähler und SPD fordern eine Zuflussbegrenzung „weiter draußen“ und Parkhäuser zum Umstieg auf Bus und Bahn. AfD-Stadtrat Kai Goller meinte, Tempo 90 sei für die Luftbelastung innerstädtisch die beste Geschwindigkeit und alle Luftschadstoffe nähmen seit dem Beginn der industriellen Revolution ab.