Immer im Mittelpunkt des Geschehens: Thomas Hornauer während des Wahlkampfs in Plüderhausen. Foto: /Gottfried Stoppel

Der Medienunternehmer aus Plüderhausen unterliegt vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Zeitungsverlag Waiblingen wegen Honorarforderungen für Auftritte bei Bürgermeisterwahlen.

Waiblingen - Der Aushang am Eingang Urbanstraße des Landgerichts Stuttgart ist überaus umfangreich. Dennoch sticht zwei Juristen, die sich am Dienstagmorgen davor unterhalten, ein Name sofort ins Auge. „Schau mal, der Hornauer“, sagt der eine zum anderen und zeigt auf eine Tagesordnung. Beide lachen. „O ja, den Namen kennen wir.“

75 000 Euro Gage pro Podiumsveranstaltung

Über die Grenzen des Remstals hinaus ist der schillernde Medien-Unternehmer Thomas G. Hornauer aus Plüderhausen, der sich als Königliche Hoheit bezeichnet, bekannt geworden. Zuerst wegen seiner Beteiligung an dem Regionalsender B.TV im Jahr 2003 und den Querelen darum herum. Außerdem seit 2018 durch vier Kandidaturen bei Bürgermeisterwahlen im Remstal. Aus diesem Grund steht nun sein Name auf der Tagesordnung: Die 12. Zivilkammer des Landgerichts entscheidet über eine Klage Hornauers gegen den Zeitungsverlag Waiblingen. Der Streitgegenstand laut Aushang: Honorarrechnungen.

„Die Klage wird abgewiesen“, verkündet um 9 Uhr der Vorsitzende Richter Rzymann die Entscheidung des Gerichts. Hornauer hatte den Zeitungsverlag Waiblingen verklagt, weil er jeweils 75 000 Euro Gage für drei Kandidatenvorstellungen vor Bürgermeisterwahlen fordert, in Plüderhausen, Welzheim und Urbach. Zudem will er 40 000 Euro für die Verwendung eines Live-Streams, auf dem er während einer Veranstaltung zu sehen ist.

„Vorstellungen sind Showveranstaltungen“

Zurzeit kandidiert der 59-Jährige bei der Bürgermeisterwahl in Kernen. Die Gagenforderungen wies der Verlag von Anfang an zurück und das Gericht folgte dessen Argumenten. „Es gibt keinen vertraglichen Anspruch.“ Die unentgeltliche Teilnahme der Bürgermeisterkandidaten an den Podiumsdiskussionen, die der Verlag organisiert hatte, sei bekannt gewesen. Außerdem liege keine Bereicherungsabsicht seitens des Beklagten vor.

Thomas Hornauer sieht das anders. „Im Gegensatz zu den offiziellen Kandidatenvorstellungen der Gemeinden sind das Showveranstaltungen“, beharrt er auch nach dem Urteil am Dienstag. „Als Künstler habe ich deshalb Honorare in Rechnung gestellt.“ Die 75 000 Euro pro Auftritt seien zwar ziemlich teuer, räumt er ein, jedoch habe er die Beträge anhand der Zuschauerzahlen errechnet. Dabei habe er beim ersten Mal in Plüderhausen zuerst nur 50 000 Euro gefordert, sagt er.

Hornauer sieht sich als Zugpferd

Er sei schließlich das Zugpferd gewesen, das den Veranstaltungen dermaßen Publicity einbrachte, dass dafür größere Hallen nötig geworden seien als ursprünglich geplant war. In Welzheim statt der kleineren Eugen-Holy-Halle die größere Justinus-Kerner-Halle. „Sogar der SWR ist gekommen.“

Da er die Rechnungen über seine Werbeagentur gestellt hatte, habe er auf die Gagen sogar Umsatzsteuervorauszahlungen leisten müssen. Dennoch klingt Thomas Hornauer optimistisch und will nicht klein beigeben. „Ich hatte bei allen Wahlen ein super Ergebnis“, ist er überzeugt, auch wenn diese im einstelligen Prozentbereich lagen. Auch juristisch sei er mit dem Verlag noch nicht am Ende.

Außerdem seien die Wahlen eine Möglichkeit für ihn, die von ihm 2008 gegründete Religion des Christbuddhismus in Deutschland bekannt zu machen. „International mache ich das von Thailand aus“, sagt er, wo er einige Monate im Jahr lebt.