Entscheidung im Gerichts-Prozess um eine Super-Nanny-Folge. Foto: dpa

 RTL hat mit einer Folge der TV-Reihe „Die Super Nanny“ laut einem Gerichtsurteil die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag.

RTL hat mit einer Folge der TV-Reihe „Die Super Nanny“ laut einem Gerichtsurteil die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag.

Hannover - RTL hat mit einer Folge der TV-Reihe „Die Super Nanny“ laut einem Gerichtsurteil die Menschenwürde der gezeigten Kinder verletzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag. Es wies damit die Klage des Senders gegen eine Beanstandung durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ab. Das Gremium hatte die strittige Folge der inzwischen eingestellten Serie unter die Lupe genommen, nachdem sich Zuschauer beschwert hatten. In der beanstandeten Folge vom Jahr 2011 hatte eine Mutter ihre weinenden und verängstigten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen.
 

„Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (...) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen „Teaser“, um Zuschauer anzulocken“, heißt es unter anderem in der Begründung.

Nach Auffassung von RTL kann von einer Verletzung der Menschenwürde keine Rede sein, da es keine gezielte Herabwürdigung der Kinder gab. Der Sender stützt sich auch auf die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte und auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sah.

Das Gericht sah dies anders, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. RTL bedauerte den Gerichtsentscheid und will eine Berufung prüfen. Die Sendung mit Katharina Saalfrank war bereits 2011 eingestellt worden.