Wem gehört welcher Teil des Stromnetzes? Diese Frage wird in Stuttgart vor Gericht geklärt. Foto: dpa

Die EnBW muss weitere Stromleitungen und Teile des Gasnetzes an die städtische Tochter Stuttgart Netze abgeben.

Stuttgart - Im Streit um das Eigentum am Hochspannungs- und Gashochdruck-Netz in der Landeshauptstadt geht auch die zweite Runde nach Punkten an die Stuttgart Netze GmbH. Das Unternehmen, mehrheitlich (74,1 Prozent) im Besitz der Stadt, erhielt am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung vor dem 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Rückendeckung von der Richterbank.

Das heißt aber nicht automatisch, dass die Netze BW, ein Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW), jede der umstrittenen Leitungen oder Rohre wird abgeben müssen. Den von Aktenstapeln eingerahmten Richtern steht die Sisyphusarbeit der Einzelprüfung bevor. Man werde sich die einzelnen Anlagenteile ansehen, so der Senat, es sprech aber viel dafür, dass die überwiegende Zahl für die Versorgung des Stadtgebietes nötig sei. Das ist das Kriterium, nach der sich die Eigentumszuordnung entscheidet.

Es geht um die Durchleitungsgebühr

Die EnBW-Tochter hatte 2014 nach einer Ausschreibung die Konzession zur Versorgung der Stadt an Stuttgart Netze verloren, ist aber an dieser GmbH mit 25,1 Prozent beteiligt. Weil EnBW die Übergabe von Hochspannungs- und Hochdruck-Netzteilen verweigerte, zog Stuttgart Netze vor Gericht. Ende 2016 bestätigte das Landgericht den Herausgabeanspruch des neuen Betreibers. Dagegen wandte sich die EnBW-Tochter. Sie beantragte, das Urteil aufzuheben und die Klage des städtischen Tochterunternehmens abzuweisen.

Der Besitz der jeweiligen Verteilnetze ist wirtschaftlich wichtig, weil daraus Durchleitungsgebühren an den Betreiber fließen. Seine Urteil will das Oberlandesgericht am 17. Mai verkünden.

Bis dahin stehen für die Stadt und EnBW noch zwei weitere Gerichtstermine an. Am Mittwoch, 25. April, wird das Landgericht die Verhandlung um das Eigentum am Wassernetz wieder aufnehmen. Die Richter hatten 2017 einen Vergleichsvorschlag zum Kaufpreis gemacht, der vom Gemeinderat angenommen, von der EnBW als Verkäuferin aber abgelehnt worden war. Am 26. April will das Landgericht seien Beschluss zur Klage der Stadt auf Herausgabe des Fernwärmenetzes verkünden. Hier sieht sich die EnBW auf der Siegerstraße. Eine weitere Instanz ist aber absehbar.