Jürgen Grässlin und Rüstungsgegner vor dem Landgericht Stuttgart: Grässlins Anzeige brachte das Verfahren gegen Heckler & Koch ins Rollen. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Mitarbeiter der schwäbischen Waffenschmiede Heckler & Koch wegen illegaler Waffenlieferungen nach Mexiko zu Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.

Stuttgart - Jürgen Grässlin ist schon vor der Urteilsverkündung zufrieden. „Das ist ein Signal an die deutsche Rüstungsindustrie“, sagt der Aktivist, auf dessen Anzeige aus dem Jahr 2010 hin das Verfahren gegen Mitarbeiter der Waffenfirma Heckler & Koch aus dem schwäbischen Oberndorf aufgenommen worden war. Ein Whistleblower hatte Grässlin zuvor mit internen Unterlagen versorgt.

Grässlins Erwartungen wurden jedoch nicht ganz erfüllt. Die 13. Wirtschaftsstrafkammer hat lediglich eine ehemalige Sachbearbeiterin und den Ex-Vertriebsleiter zu 17 Monaten beziehungsweise zu 22 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die 55-Jährige und der 56-Jährige seien der bandenmäßigen Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz schuldig, wobei die Kammer bei der Angeklagten nur von einer Beihilfe ausgeht.

Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen

Die übrigen drei Angeklagten – der ehemalige Exportgeschäftsführer, der Ex-Vertriebsleiter und der ehemalige Geschäftsführer – wurden freigesprochen. Ihnen könne keine Verstrickung in die illegalen Waffengeschäfte nachgewiesen werden, so Frank Maurer, Vorsitzender Richter der 13. Strafkammer.

Allerdings werden, so das Urteil rechtskräftig wird, bei Heckler & Koch rund 3,7 Millionen Euro eingezogen. Die Waffenschmiede müsse sich das illegale Tun ihrer Mitarbeiter zurechnen lassen, der Verkaufserlös müsse abgeschöpft werden. Heckler & Koch hatte argumentiert, man müsse die Produktionskosten abziehen, man wolle lediglich 200 000 Euro zahlen. Die Richterinnen und Richter sehen dies anders.

Es ging um Sturmgewehre des Typs G 36, um Magazine und um vier Bundesstaaten in Mexiko, die wegen der dortigen Menschenrechtsverletzungen nicht mit diesen Waffen hätten beliefert werden dürfen: Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero.

Die Hautbeschuldigten in Diensten von Heckler & Koch, der Leiter des Vertriebsteams für Mexiko und ein Repräsentant der Firma in Mexiko, wollten sich das Geschäft jedoch nicht entgehen lassen. Die zwei Männer sollen maßgeblich dafür verantwortlich sein, dass zwischen 2006 und 2009 insgesamt 4219 Sturmgewehre und 1759 Magazine in den Problembundesstaaten gelandet sind – mit erschlichenen Genehmigungen.

Hauptbeschuldigte fehlen im Gerichtssaal

Auf der Anklagebank haben die zwei Männer allerdings gefehlt. Der ehemalige Mexiko-Vertriebsleiter ist gestorben, der Mann vor Ort in dem südamerikanischen Staat ist zum Prozess nicht erschienen. Er lebt seit 1980 in Mexiko und sei viel zu krank, um anzureisen, so sein Anwalt beim Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft hat einen internationalen Haftbefehl beantragt.

Eine zentrale Rolle spielen die sogenannten Endverbleibserklärungen. Damit soll sichergestellt werden, dass Waffen nicht in Krisengebiete gelangen. Bei diesen Erklärungen ist getrickst worden. Ein Beispiel: In die Krisenprovinz Chiapas sollten Sturmgewehre und Magazine aus Oberndorf geliefert werden. Das sorgte beim Bundeswirtschaftsministerium für Irritationen, man verlangte Aufklärung von Heckler & Koch. Die gelogene Aufklärung: Es handele sich um einen „Übertragungsfehler“.

Der verstorbene Vertriebsleiter und der Mann in Mexiko wiesen die mexikanischen Behörden an, die Endverbleibserklärung zu ändern. Plötzlich tauchte Chiapas nicht mehr auf, die Genehmigung wurde erteilt. Ähnlich lief es mit Guerrero. „Das ist unser bester Polizeikunde“, ist in einer Email des Mexiko-Repräsentanten zu lesen. Also wurde Guerrero ebenfalls in den Erklärungen getilgt, die Sturmgewehre wurden illegalerweise geliefert.

Der nächste Prozess wartet schon

Die Staatsanwaltschaft wollte die zwei jetzt Verurteilten hinter Gitter sehen. Dem ist die Kammer aus kuriosem Grund nicht gefolgt, denn erschlichene Genehmigungen sind nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz nicht strafbar. „Eine Gesetzeslücke“, so Richter Maurer. Deshalb greife hier nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz sondern das Außenwirtschaftsgesetz.

Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine Gruppe Rüstungsgegner versammelt, die höhere Strafen erwartet hatte. Aktivist Jürgen Grässlin frohlockt trotzdem. Denn am kommenden Dienstag wird vor dem Landgericht Kiel der nächste Prozess dieser Art geführt. Der Waffenhersteller Sig Sauer mit Stammsitz in Eckernförde soll zwischen April 2009 und April 2011 über die USA 38 000 Pistolen vom Typ SP 2022 illegal nach Kolumbien exportiert haben. „Das könnte ein noch größerer Prozess als dieser werden“, sagt Grässlin.