Bibel und Peitsche des namibischen Nationalhelden Hendrik Witbooi waren bis vor kurzem im Stuttgarter Lindenmuseum zu sehen. Foto: dpa

Verfassungsrichter stoppen Rückgabe von Kulturgütern nach Namibia nicht. Doch die Differenzen um die Eigentumsfrage gehen weiter.

Stuttgart - Baden-Württemberg kann wie vorgesehen in der kommenden Woche eine in Kolonialzeiten geraubte Bibel und eine Peitsche an den namibischen Staat zurückgeben. Die Gegenstände gehörten dem namibischen Nationalhelden Hendrik Witbooi. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Donnerstag einen Antrag abgewiesen, der die Rückgabe an die Regierung in Namiba hätte verhindern sollen.

Das Gericht lehnte den Eilantrag aus formalen Gründen ab. Geklagt hatte die Vereinigung der Nama-Stammesältesten (NTLA). Sie fühlte sich in den Verhandlungen um die Rückgabe nicht ausreichend einbezogen und verlangte die Rückgabe an die Nachfahren Witboois statt an die Regierung. Die Landesverfassungsrichter erklären aber in ihrem Beschluss, es sei „nicht ersichtlich“, in welchen Rechten die NTLA verletzt sein sollte, wenn die Kulturgüter an den Staat zurückgegeben würden. Es sei nicht einmal klar, ob die Vereinigung selbst beispielsweise Eigentumsansprüche an den Gegenständen anmelden könne.

„Letztlich“, so die Richter, spreche viel dafür, „dass der Rechtsstreit eine Streitigkeit betrifft, die innerhalb Namibias zu klären sein dürfte.“ So sieht es beispielsweise auch Ruprecht Polenz, der Namibiabeauftragte der Bundesregierung. Er sagte unserer Zeitung schon vor dem Beschluss: „Es geht nicht um den Erbstreit einer Familie. Ich hoffe, dass der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass die Restitution an den Staat geht.“ Der Staat sei der Repräsentant aller Namibier. Die Frage, wo Witboois Peitsche und Bibel verbleiben, sei eine Frage des Inneren. Das sieht die FDP in Baden-Württemberg ganz anders. Ihr Wissenschaftsexperte Nico Weinmann warnte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) davor, durch die Rückgabe an den Staat vollendete Tatsachen zu schaffen. „So wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“ Die Rückgabe müsse so lange ausgesetzt werden, bis die Frage, wer der berechtigte Empfänger sei, auch mit der NTLA geklärt sei, erklärte Weinmann.

FDP sieht historische Verantwortung

Wissenschaftsministerin Bauer erklärte nach dem Beschluss des Gerichts: „Wir halten auch nach Rücksprache mit der namibischen Regierung wie geplant an der Rückgabe fest.“ Die Übergabe der Gegenstände sei für den 28. Februar vorgesehen. Sie sagte, bereits im Oktober hätten sich Vertreter der Familie Witbooi damit einverstanden erklärt, dass angesichts der nationalen Bedeutung Hendrik Witboois die Objekte in staatliche Obhut gegeben werden. Bisher waren sie im Stuttgarter Linden-Museum.