Altkanzler Gerhard Schröder und seine Ehefrau Soyeon Schröder-Kim verlassen das Gericht. Foto: dpa/Christoph Soeder

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab.

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer weiteren Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro.

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Klage des 80-Jährigen gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023.

Schröder war im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, das Büro gestrichen worden.