Bald wird sich die Justiz auch auf inhaltlicher Art mit Corona beschäftigen. Foto: dpa

Nicht alle Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus werden vor Gericht bestehen, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Irgendwann in den nächsten Tagen wird der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu der Frage Stellung nehmen, ob die Furcht vor dem Coronavirus wirklich dazu berechtigt, Kirchen und Fitnessstudios im Land zu schließen. Aller Voraussicht nach werden die Richter die Maßnahmen billigen. Irgendwann in den nächsten Jahren werden sich deutschlandweit Dutzende von Gerichten mit ähnlichen Fragen beschäftigen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Sie werden, zumindest teilweise, zu anderen Ergebnissen kommen. Das ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch.