Fahrverbote in Stuttgart: Die Deutsche Umwelthilfe wirft Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor, vor allem Dieselkonzernen zu helfen. Foto: dpa

Die Ignoranz gegen das höchstrichterliche Urteil aus Leipzig wollen die Stuttgarter Richter der Landesregierung nicht durchgehen lassen. Die CDU im Landtag will „alle Rechtsmittel“ nutzen.

Stuttgart. - Auch für Diesel der Euronorm 5 muss im neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart ein Fahrverbot vorgesehen werden. Diese Maßgabe hat das Verwaltungsgericht am Freitag dem Land mit einer Frist zum 31. August gesetzt. Kommt die grün-schwarze Regierung dem nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 10 000 Euro verhängt.

Die CDU im Landtag will „alle Rechtsmittel nutzen“ und mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung vorgehen, teilte Fraktionschef Wolfgang Reinhart mit. Die Grünen wollen die Begründung des Gerichts abwarten. Ein Sprecher von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sich praktisch gleichlautend.

DUH gewinnt erneut

Das Zwangsgeld war von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragt worden. Sie hatte gegen das Land auch in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig obsiegt, das auch Fahrverbote für Euro 5 zulässt, wegen der Verhältnismäßigkeit aber nicht vor dem 1. September 2019. Mit den Fahrverboten soll die seit Jahren über den Grenzwerten liegende Stickstoffdioxidbelastung verringert werden.

„Die Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Winfried Kretschmann“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Euro-5-Autos bildeten die „schmutzigste Gruppe aller bislang in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeuge“. Die von der Landesregierung eingeschlagene Verzögerungstaktik sei „ein Affront gegen den Rechtsstaat“. Die Regierung helfe betrügerischen Dieselkonzernen, nicht aber dem Gesundheitsschutz und nicht den Bürgern.

Land muss korrigieren

Der die DUH vertretende Anwalt Remo Klinger forderte in der „Zeitschrift für Umweltrecht“ das Kraftfahrt-Bundesamt dazu auf, von den Autoherstellern Hardware-Updates zu verlangen. Das rechtliche Instrumentarium dazu sei vorhanden. „Ansonsten bleibt der Schaden bei den Autohaltern hängen“, so Klinger. Die Behörden erweckten den Eindruck, dass der Rechtsgehorsam „selektiv einseitig für den Bürger gilt“. Korrigieren muss das Land auch den Zeitpunkt für das Fahrverbot für Diesel mit Euro 4 oder schlechter für Anwohner. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil Übergangsfristen und Unterscheidung zwischen Einpendlern und Anwohnern verneint. Die Regierung will die Stuttgarter bis zum 1. April 2019 schonen, Pendler trifft das Fahrverbot am 1. Januar.