Im südlichen Teil des Hebungsgebietes sind wegen unerwarteter Probleme noch nicht alle Bohrlöcher saniert. Mitte des Jahres soll die Arbeit beendet sein. Foto: factum/Granville

Zum Monatsende sollen die betroffenen Hauseigentümer wissen, welche Schäden die Versicherung ersetzt.

Böblingen - Das hohe Gericht war unwillig, Recht zu sprechen, von Anfang an. Thomas Helms, Richter am Stuttgarter Landgericht, ließ den Kläger am ersten Prozesstag wissen, dass es ihm lieber wäre, die Entwicklung abzuwarten als zu urteilen. Er sprach zu jenem Mann, der von seiner Nachbarin 200 000 Euro fordert, um sein Haus zu reparieren. Der Kläger zählt zu den rund 200 Eigentümern, deren Wände, Decken, Böden sich wegen Erdhebungen geneigt haben und gerissen sind. Seine Nachbarin hatte eine Erdwärme-Bohrung in Auftrag gegeben.

Der Richter wollte jedoch abwarten, welche Summe die Allianz-Versicherung anbietet. Das war im vergangenen November. Der Versicherungskonzern hatte bereits begonnen, Gutachter in die Häuser zu schicken, um die Reparaturkosten schätzen zu lassen. Seither hat Helms die Urteilsverkündung dreimal vertagt: erst vom 16. Januar auf den 23. Februar, dann auf den 27. März und schließlich auf den 15. Mai. Die Verschiebung von Verkündungsterminen sei nicht ungewöhnlich, sagt Bernhard Schabel, der Pressesprecher des Landgerichts, auch um mehrere Monate. In diesem Fall, „sind spezielle Gründe für mich nicht erkennbar“, sagt Schabel.

Bis Mitte Mai wird der Allianz-Konzern dem Gericht mit einiger Gewissheit den Gefallen getan haben, einen Vorschlag auf den Tisch zu legen. „Wir werden wahrscheinlich bis Ende April eine grobe Einschätzung haben“, sagt Christian Weishuber, „dann werden wir uns mit der Interessengemeinschaft Erdhebungen besprechen, dann die Öffentlichkeit informieren“.

Reinhard Klindwort, der Anwalt des Klägers, hatte vorgeschlagen, die Allianz könnte ja seinem Mandanten jene 200 000 Euro, die er von der Nachbarin fordere, vorab auszahlen. Dieses Anliegen ist laut Weishuber mit aller Bestimmtheit abgelehnt worden. „Wir wissen ja nicht, ob die Deckungssumme reicht“, sagt er. Die Allianz will ihre Haftung auf zwölf Millionen Euro begrenzen. Sollte die Summe nicht reichen, um alle Schäden zu reparieren, ist weiterer juristischer Streit wohl unvermeidbar.

Die Betroffenen erwarten das Gutachten mit Spannung

Mit entsprechender Spannung erwarten die Betroffenen das Gutachten der Allianz, allerdings zunächst nur für den nördlichen Teil des Hebungsgebietes, in dem die Bohrlöcher saniert sind und die Erde zur Ruhe gekommen ist. Im Süden waren unerwartete Probleme aufgetaucht. Die Sanierung der Bohrlöcher mittels eines Spezialverfahrens kommt laut dem Landratsamt plangemäß voran. Mitte des Jahres soll die Arbeit abgeschlossen sein.

Seit nunmehr zehn Jahren hoffen die Geschädigten, dass irgendwer für die Reparatur ihrer Eigenheime aufkommen wird. „Das Ziel ist, sich wieder wohlzufühlen in den eigenen vier Wänden“, sagt Dieter Eger von der Interessengemeinschaft der Betroffenen. „Im Moment ist das sicher nicht der Fall.“ Auch sein Haus hat ein Gutachter inspiziert. „Er hat die Schäden aufgenommen“, sagt Eger, „aber das Geld ist am Ende nur das Eine, die technische Lösung das Andere“. Schließlich könnten Laien keine Gutachten beurteilen. Eger hofft daher auf behördliche Hilfe. Genehmigt hatte die Bohrungen das Landratsamt.

Von amtlicher Seite ist eher moralische Hilfe zu erwarten

Aus der Behörde ist allerdings eher moralische als tatkräftige Hilfe zu erwarten. „Das Landratsamt Böblingen unterstützt die Geschädigten, soweit es möglich ist“, sagt die Pressesprecherin Rebecca Kottmann, verweist aber darauf, dass die Schäden ohne Amtsbeteiligung direkt zwischen der Versicherung und den Hauseigentümern geregelt würden.

Offen ist, ob Thomas Helms, der Richter am Landgericht, am Ende doch wird urteilen müssen. Es wäre bundesweit der erste Richterspruch in einer Privatklage wegen Erdhebungen, und der Fall ist vertrackt. Welche der 17 Bohrungen welches Haus gehoben hat, ist nicht beweisbar. Ob die Beklagte zumindest formale Schuld trifft, ist auch aus anderem Grund zweifelhaft: Nicht sie selbst hatte die Bohrfirma beauftragt, sondern eine Heizungsfirma.