Das Landgericht in Stuttgart mildert die Strafe des Gründers der Geno-Wohnbau nur minimal ab. Hat der Prozess nun ein Ende?
Das Urteil von Richter Wolfgang Schwarz fällt vernichtend aus: Im Grunde habe Jens Meier in den 32 Monaten, die er mittlerweile im Gefängnis sitzt, so gut wie nichts dazu gelernt.
Mit den Sparern, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bei der von ihm gegründeten Geno-Wohnbaugenossenschaft eG mit Sitz in Ludwigsburg angelegt hatten und teils komplett verloren, habe Meier weiterhin kein Mitgefühl. Eine Einsicht für sein Fehlverhalten oder „vielleicht sogar ein Eingeständnis“ seiner Schuld gebe es nicht.
Strafe wird um sieben Monate reduziert
Deshalb hat die 10. Wirtschaftskammer am Landgericht Stuttgart im Revisionsprozess grundsätzlich bestätigt, was ihre Kollegen vor gut einem Jahr entschieden hatten. Statt sieben Jahre und neun Monate Gefängnis, die Meier im ersten Prozess wegen 161-fachen Betrugs, Untreue, Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts aufgebrummt bekam, lautet das Urteil nun sieben Jahre und zwei Monate. Schwarz nannte die Strafe das „absolute Minimum“.
Meiers Verteidiger forderten eine neue Strafe von unter sechs Jahren und wiesen auf das Geständnis ihres Mandanten sowie dessen Kooperationsbereitschaft hin; die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, die ursprüngliche Strafe höchstens um drei Monate zu reduzieren.
Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil gegen den 54-Jährigen in einem Punkt aufgehoben, weil die erste Instanz den Wert mehrerer Immobilien, die Meier unter Wert veräußert haben soll, aus Sicht der Karlsruher nicht richtig begründet hatte. Im aktuellen Verfahren wurde dieser Teil jedoch abgetrennt. Die Richter argumentierten, dass erst ein Gutachter die Bankrott-Vergehen im Detail aufarbeiten und den Wert der Immobilien verlässlich ermitteln müsse.
Coronaregeln als mildernder Umstand
Die Strafe um sieben Monate reduziert hat die 10. Wirtschaftskammer zum einen, weil der Bankrott-Vorwurf nicht mehr mit einbezogen wurde, zum anderen wegen Corona. Dass Meier im Gefängnis mittlerweile seit 28 Monaten mit starken Einschränkungen leben muss, war in der Verhandlung ausführlich diskutiert worden. Es stimme zwar, dass Meier schon sehr lange eingeschränkt sei – aber auch außerhalb des Gefängnisses hätten zeitweise Regeln zur Eindämmung der Pandemie gegolten, so Schwarz. „Wir haben diesen Aspekt aber stärker berücksichtigt, als wir es normalerweise getan hätten.“ Abgesehen davon fand das Gericht wenig Entlastendes.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer gar von „hoher krimineller Energie“ gesprochen. Das Gericht attestierte Meier, dass er offenbar immer noch an seiner Idee, Menschen ohne Schulden ins Eigenheim zu bringen, festhalte. Im Grunde sei das löblich. So wie sich der gelernte Maurer das vorstelle, sei es in der Realität aber nicht umsetzbar.
Macht der Verurteilte einfach weiter?
Die Richter haben Sorge, dass Meier mit seinen fragwürdigen Methoden weitermacht, wenn er wieder auf freien Fuß kommt. Anlass dazu gibt die Tatsache, dass der verurteilte Betrüger noch immer zwei Firmen besitzt. Gegen diese gebe es keine Forderungen und man könne sie – wenn nötig – wieder „mit Leben füllen“, so Meier. Der Vorsitzende Richter wies in diesem Zusammenhang auf die finanziellen Forderungen hin. Nach Angaben Meiers belaufen diese sich auf 600 000 bis 800 000 Euro. Das Geld aufzubringen, werde sehr schwierig. „Sie haben sich finanziell ruiniert“, sagte Schwarz, „bestimmt für eine gewisse Zeit, vielleicht für immer.“
Im Hinblick auf den abgetrennten Teil des Verfahrens regte Schwarz an, einen „Schlussstrich unter den Komplex Meier“ zu ziehen. Gutachten seien langwierig und teuer – vor allem vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe. Verteidigung und Staatsanwaltschaft müssten das bereden. Der Geno-Gründer kann erneut in Revision gehen.