Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann definieren, finden immer mehr rechtliche Anerkennung. Das hat Folgen für den Sprachgebrauch. Foto: dpa

Viele befürchten, dass gendergerechte Sprache zu einer Verarmung des Wortschatzes und einem unaussprechlichen Neusprech führen. Aber ist steht das wirklich so?

S-Mitte - Wer liest schon gerne Briefe mit dem Absender einer Behörde? Nicht selten steckt wenig Erbauliches dahinter, wenn die Verwaltung um Antwort bittet. Ein Sprachgenuss ist Behördendeutsch ohnehin nicht. Es soll es auch nicht sein. Denn es geht bei der Kommunikation zwischen Behörde und Bürger um Klarheit und nicht um Poesie. Intersexuelle, mit den Geschlechtsmerkmalen von Männern und Frauen geborene Menschen, oder auch Transsexuelle mit einer Sprache zu adressieren, die ihrem nicht-binären Wesen entspricht, ist in jedem Fall eindeutig. Es ist ein Signal der Anerkennung. Sie steht trans- oder intersexuellen Menschen genauso zu wie allen, die sich als Mann oder Frau definieren. Rechtsnormen, auf denen Verwaltungsschritte beruhen, in einer allen rechtlichen Subjekten gerecht werdenden Sprache zu formulieren, ist ein logischer Akt in einem auf Gleichbehandlung beruhendem Gemeinwesen.