Nicht vergnügungssteuerpflichtig: das Ausfüllen der Steuererklärung Foto: StZ

Im Formular fürs Finanzamt steht der Mann an erster Stelle. Muss so sein, sagt die Finanzverwaltung. Bei eigenmächtigen Änderungen versagen die Computersysteme.

Stuttgart - Es gibt Fälle, in denen ist die Reihenfolge von großer Bedeutung. Beim Erben zum Beispiel. Wenn nur der Erstgeborene den Titel bekommt, oder Anspruch hat auf Haus und Grund, dann ist es schon ziemlich ärgerlich, lediglich auf Platz zwei oder drei zu stehen. Es gibt aber auch Fälle, in denen ist die Reihenfolge weitgehend egal. Wer beim gemeinsamen Spieleabend zuerst die Karten gibt oder den Würfelbecher schwingt, entscheidet meist nicht über Sieg und Niederlage. Zu Kategorie zwei zählen auch die Formulare, in denen die braven Bürger dem Finanzamt mitteilen, wie viel sie verdient haben. Man muss schon sehr sensibel für Genderfragen sein, um zu kritisieren, dass der Ehemann darauf als „Person A“ vor der Ehefrau („Person B“) zu finden ist. Dass die Computerprogramme der Finanzverwaltung aber in ein schwarzes Loch abtauchen, wenn ein Steuerpflichtiger die Reihenfolge ändert, das mutet dann doch ein wenig sonderbar an.

Bayern hat die Federführung

Dies genau ist nun in Hamburg geschehen. Noch vor ein paar Jahren wäre das wohl kaum über die Mauern der Hansestadt hinaus gedrungen. Doch in einem Zeitalter, da Tweets und Blogs den Stammtisch ersetzen, hat sich die Geschichte in alle Himmelsrichtungen ausgebreitet. Bis hinunter nach Bayern, wo das Landesamt für Steuern die bundesweite Federführung über die ELektronische STeuer ERklärung hat – kurz Elster genannt. Mit Elster wollten auch die Hamburger ihre Daten den Finanzbehörden übermitteln, ganz ohne Papierkram. „Meine Steuer mach ich online“ heißt es auf der entsprechenden Seite, unterlegt mit einem optimistischen, grünen Farbton. Darüber, dass Person A und Person B nicht vertauscht werden dürfen, sagt die Seite nichts.

Amt spricht von organisatorischer Sicherheitsmaßnahme

Die Pressestelle des bayerischen Landesamtes versichert wortreich, dass die Reihenfolge frei von einer geschlechtlichen Wertung sei und „ausschließlich sachliche Gründe“ habe. Sie sei eine „organisatorische Sicherheitsmaßnahme“, die dazu beitrage, das einkommensteuerrechtliche Massenverfahren im Interesse der (..) Bürger schnell und effizient abzuwickeln. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen richtet sich die Reihenfolge übrigens nach dem Nachnamen. Ganz gleichberechtigt mit den Heteros: Änderungen sind auch hier nicht möglich.