Trügerische Idylle: Die Glemstalschule kommt nicht aus den Schlagzeilen. Foto: factum/Granville

Noch ist unklar, ob das Bürgerbegehren zur Sekundarstufe II an der Glemstalschule wirklich kommt. Die Bürgermeister der beiden Schulträger-Kommunen geben sich indes ruhig.

Schwieberdingen/Hemmingen - Die Ankündigung des Elternbeirats der Glemstalschule, nun juristische Schritte zu prüfen, wie doch noch eine gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule in Schwieberdingen eingerichtet werden kann, lässt die Bürgermeister der beiden Schulträger-Kommunen Schwieberdingen und Hemmingen zumindest nach außen hin kalt. Beide hatten stets betont, dass die Schule nach der hitzigen Diskussion rund um die Ablehnung einer Sekundarstufe II im Gemeindeverwaltungsverband nun wieder in „ruhigeres Fahrwasser“ kommen müsse und man nun geeignete Kooperationsmodelle mit Gymnasien finden müsse.

Sollte sich der Elternbeirat nach einer juristischen Beratung dazu entscheiden, ein Bürgerbegehren anzustrengen, wäre die Schule jedoch alles andere als aus der Schusslinie. Den Hemminger Bürgermeister Thomas Schäfer (CDU) ärgert das: „Es dreht sich alles immer nur um die Sekundarstufe II“, dabei habe die Gemeinschaftsschule jetzt bereits eine Vorbild- und Pionierfunktion in vielerlei Hinsicht, beispielsweise, was den Unterricht auf allen drei Schulniveaus sowie die Rolle des Lehrers als Tutor angeht.

Schäfer: Derzeit redet man noch von „ungelegten Eiern“

Das nun eventuell im Raum stehende Bürgerbegehren will Schäfer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kommentieren. „Es ist unklar, mit welcher Frage man den Bürgerentscheid bestreiten würde, zudem muss der Elternbeirat einen Finanzierungsvorschlag machen.“ Und so lange noch nicht einmal die nötigen Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren zusammen sind, die notwendig sind, um einen Bürgerentscheid formal einzuleiten, rede man ohnehin nur über „ungelegte Eier“. Der Schwieberdinger Bürgermeister Nico Lauxmann antwortet per Mail: Sollte es zum Entscheid kommen, werde man „zum passenden Zeitpunkt die einzelnen Schritte diskutieren und sich damit auseinandersetzen“.

Zum Verfahren: Wer einen Bürgerentscheid anstreben will, muss zunächst ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Dafür müssen die Initiatoren von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten Unterschriften vorlegen. Der Gemeinderat muss dann innerhalb von zwei Monaten die Zulässigkeit des Begehrens klären. Sofern keine juristischen oder formalen Gründe dagegen sprechen, kommt es innerhalb von vier Monaten zu einem Bürgerentscheid. Dieser kann einen bereits vom Gemeinderat gefassten Beschluss kippen.

Elternbeirat: Noch ist alles offen

In diesem Fall ginge es um den Beschluss des Schwieberdinger Gemeinderats, die gymnasiale Oberstufe auch ohne die Hemminger alleine zu finanzieren. Dies war ein beim Kultusministerium des Landes als möglich eingestufter Vorschlag des Elternbeirats gewesen. Bürgermeister Lauxmann hatte dazu ein Rechtsgutachten der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass sowohl eine getrennte Trägerschaft als auch eine getrennte Finanzierung der gymnasialen Oberstufe im Gemeindeverwaltungsverband nicht möglich ist.

Der Elternbeirat lasse dieses Gutachten derzeit einen Anwalt prüfen, sagt dessen Vorsitzende Michaela Nowraty. Ob man nun einen Bürgerentscheid anstrebe oder es doch noch einen anderen Weg gibt, konnte sie am Freitag noch nicht sagen. „Bislang ist alles offen.“