Kurt Lander (rechts) übergibt am 23. Dezember die gesammelten Unterschriften für das Bürgerbegehren an OB Hartmut Holzwarth. Foto: Gottfried Stoppel/Archiv

Ein Bürgerentscheid über den Verbleib der Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule in Winnenden kommt nicht zustande. Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit gegen ein entsprechendes Bürgerbegehren gestimmt. Dieses ist nach Meinung eines Fachanwalts formal nicht rechtmäßig.

Winnenden - Mehrere Voraussetzungen muss ein Bürgerbegehren erfüllen, damit daraus ein Bürgerentscheid entstehen kann. Dieses ist rechtlich ebenso bindend wie ein Gemeinderatsbeschluss. Neben den notwendigen Unterschriften von sieben Prozent der Wahlberechtigten als Quorum muss im Begehren deshalb die Fragestellung rechtlich korrekt formuliert sein, über welche von der Bevölkerung abgestimmt werden soll. „Diese muss selbsterklärend sein“, führte Professor Hansjörg Birk vor dem Winnender Gemeinderat am Dienstagabend aus, der als Fachanwalt für öffentliches Recht von der Stadt als Gutachter eingeschaltet worden war. Er habe neutral zu prüfen gehabt, ob das Bürgerbegehren zur Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule korrekt gestellt worden sei. Diese Frage musste Birk mit Nein beantworten. Aus der Formulierung gehe nicht hervor, wie die Schule für 14 Millionen Euro gebaut werden soll. Dazu hätte zwar kein bis ins Detail ausgefeilter Finanzierungsplan vorgelegt werden müssen, dass jedoch keinerlei Ausführungen dazu gemacht wurden, sei ein gravierender Fehler. Darüber hinaus richte sich das Bürgerbegehren gegen einen verabschiedeten Haushalt, was ebenfalls rechtlich nicht zulässig sei.

Ein Bürgerbegehren muss selbsterklärend sein

„Die Formulierung muss auch jemand verstehen können, der die Gemeinderatsdiskussionen des vergangenen halben Jahres zu der Gemeinschaftsschule nicht verfolgt hat“, so Birk. Drei Fragestellungen müssten in einem solchen Bürgerbegehren behandelt werden: „Was will ich, was kostet es und wie finanziert es sich?“ Das sei hier nicht der Fall, weshalb dem Gemeinderat aus rechtlichen Gründen nichts anderes übrig bleibe, als das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen. Mit drei Enthaltungen folgte das Gremium schließlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Die Initiatoren hatten vor der Debatte und der Abstimmung nochmals ihren Standpunkt vor dem Gemeinderat vertreten. Kurt Lander und Thomas Loosemann führten aus, dass ihrer Meinung nach ein Neubau der Gemeinschaftsschule für 14 Millionen statt knapp 22 Millionen möglich sei. Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Planungen nicht weiter zu führen, da die Kosten für den Neubau zu hoch für die Stadtfinanzen seien. Bei einem Bauvolumen von knapp 22 Millionen Euro hätten die anderen Schulen der Stadt über Jahre hinweg zurückstehen müssen. Stattdessen soll die Robert-Boehringer-Schule mit der Gemeinschaftsschule im Nachbarort Schwaikheim verschmelzen. Der Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth und mehrere Stadträte appellierten deshalb, diesen Weg nun konstruktiv zu beschreiten und damit die Situation in der Stadt zu befrieden. Die Initiative hatte mehr als 3000 Unterschriften gesammelt, nur rund 1600 wären als Quorum nötig gewesen.

Ein „Ratsbegehren“ wäre noch eine Option

Eine weitere Alternative steht noch offen: ein sogenanntes „Ratsbegehren“, wie es von der Lokalzeitung vorgeschlagen worden war. Dazu, so Birk, müssten zwei Drittel des Gemeinderates für einen Bürgerentscheid stimmen und ein nötiger Antrag dazu müsste gestellt werden. Ein Ratsbegehren setze im vorliegenden Fall neben einer korrekten Formulierung jedoch voraus, dass der Gemeinderat willens ist, den beschlossenen Haushalt 2017 wieder aufzuheben und gemäß der Bausumme neu zu beschließen – für den Fall, dass sich die Bevölkerung mehrheitlich für den Neubau entschließe. Dazu äußerte sich außer dem Sprecher der SPD-Fraktion niemand. „Einen solchen Antrag müsste dann jemand aus der Mehrheit stellen, die sich gegen den Verbleib der Schule ausgesprochen hat“, sagte Andreas Herfurth. Die SPD-Stadträte hatten im vergangenen Jahr für den Verbleib gestimmt.