Die Landeshauptstadt ist für diverse Stiftungen zuständig, deren Kapitalstock sich verringert. Geld aus einer Erbschaft soll künftige Ausschüttungen absichern.
Die Landhauptstadt erbt, und zwar einen hohen Betrag. Schon vor 22 Jahren hatte die Erblasserin in ihrem Testament geregelt, dass ihr Nachlass an die Stadtkasse gehen solle. Die Kommune wird daher nun zur Alleinerbin des Geldvermögens in Höhe von 580 000 Euro. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates hat die Summe am Mittwoch mit großem Dank angenommen – und die Verwendung gebilligt. Die Verstorbene hatte in ihrem Testament nicht geregelt, für welchen Zweck der Nachlass verwendet werden solle, daher hat die Verwaltung Vorschläge unterbreitet.
Keine Zweckbindung für den Nachlass
Freuen über einen unerwarteten Geldsegen können sich drei bestehende Stiftungen, deren Kapital durch die Erbschaft aufgestockt werden soll. So fließen der Emma-und-Olga-Rauchfuß-und-Eva-Wolff-Stiftung, die sich der Förderung des Tierschutzes verschrieben hat, 150 000 Euro zu. Die Stiftung unterstützt seit Jahren das Stuttgarter Tierheim mit Zuwendungen, die laut Verwaltung zwischen 2500 und 4000 Euro jährlich ausmachen. Durch die Stärkung des Kapitalstocks sollen die Zinserträge wachsen und dementsprechend die jährlichen Gaben an das Tierheim erhöht werden können. Dort sind allein die Tierarztkosten seit Ende 2022 um die 30 Prozent gestiegen, Hauptgrund ist eine neue Gebührenordnung; dazu kommen gestiegene Futterkosten.
Stiftungskapital reicht nicht mehr aus
Ebenfalls profitieren wird die Ingrid-Ritter-Stiftung, die sich der Förderung und Verbesserung der Situation von vorrangig alleinerziehenden Frauen verschrieben hat, die mit ihren Kindern in Not geraten sind. Die Stiftung finanziert in zwei Häusern Personalkosten, allerdings reicht das Stiftungskapital von 72 000 Euro bei Weitem nicht aus, um den Stiftungszweck langfristig zu finanzieren, denn jährlich fließen 24 000 Euro ab. Das war laut Stadtverwaltung nur möglich, weil die Stiftung von der Vonovia regelmäßig großzügige Spenden erhalten habe. Nun wird das Kapital um 150 000 Euro aufgestockt.
Außerdem soll das Kapital der rechtlich unselbstständigen Vereinigten Mildtätigen Stiftungen aufgestockt werden. Deren Kapitalstock beläuft sich auf 20,4 Millionen Euro, die Erträge aus der Vermögensverwaltung liegen bei 1,3 Millionen Euro pro Jahr. Aus dem Erbe fließen 280 000 Euro in diese Stiftungen. Über das Sozialamt werden laut Verwaltung jährlich zwischen 7000 und 8000 Euro an bedürftige Bürger ausgeschüttet.