Die Kippe soll auf Spiel- und Bolzplätzen bald verboten werden Foto: Leif Piechowski

Das in Stuttgart auf 500 städtischen Spielplätzen noch vor Ostern geplante Rauchverbot kommt nicht so schnell. Die Parteien sind sich zwar über das Verbot einig, zunächst sollen aber die Bezirksbeiräte über die neuen Regeln informiert werden.

Stuttgart - Die von der Stadt für diesen Donnerstag geplante Entscheidung über ein Rauchverbot auf den 500 städtischen Spielplätzen wird aufgeschoben. Allerdings nicht, weil das Verbot politisch strittig wäre. Mit der Änderung der Grünflächensatzung, in die das Verbot aufgenommen wird, gehen aber noch weitere Neuerungen einher. Diese sollen erst allen Bezirksbeiräten vorgestellt werden.

Das regte Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Mitte) am Dienstag im Technikausschuss des Gemeinderats an. Technikbürgermeister Dirk Thürnau (SPD) und der Leiter des Gartenamts, Volker Schirner, zeigten sich über die Verzögerung nicht begeistert. Man wollte zur Saisoneröffnung Klarheit haben, sagte Schirner. Gerade beim Rauchverbot schauten viele Kommunen auf Stuttgart. Die beiden Verwaltungsprofis beugten sich aber dem Wunsch nach mehr Information für „jene, die die neuen Regeln in den Bezirken vertreten“ (Kienzle). Thürnau will den Beiräten an einem Sammeltermin die Regeln erläutern.

Die neue Satzung, in der auch ein Alkoholverbot auf Spielplätzen, Bolzplätzen und Trendspielanlagen festgeschrieben werden soll, findet in den Fraktionen allgemeine Zustimmung. Das Thema Alkohol zu regeln sei, genauso wie das Verbot von Glasflaschen, „sehr sinnvoll“, sagte Beate Bulle-Schmid (CDU). Der Passus, Wurfgeräte auf den städtischen Wiesen nicht mehr zu erlauben, verwirre aber. Zähle dazu auch ein Baseball oder ein Fußball oder die Frisbee-Scheibe?, wollte Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne) wissen.

Nein, gemeint seien Pfeile oder Bumerangs, präzisierte Thürnau. Räte quer durch alle Fraktionen stören sich daran, dass Eisflächen nicht mehr betreten werden dürfen. Der Schlittschuhlauf auf einem kaum einen halben Meter tiefen See müsse doch erlaubt werden können, war die vorherrschende Meinung. Kann aber nicht, erklärte Thürnau, denn die Stadt sei dann in der Haftung, und das scheint zu riskant, denn für Kleinkinder reiche schon ein flacher Gartenteich, um ertrinken zu können. An einem generellen Verbot führe kein Weg vorbei. Als missverständlich erwies sich auch die Regel, das Betreten von Wasseranlagen und -becken nicht mehr zu erlauben. Becken wie im Grünen U, die als Spielmöglichkeit konzipiert seien, seien damit nicht gemeint. Für die nötige Klarheit sollen Tafeln mit Texten und Piktogrammen sorgen.