Bis Egelsee II in Betrieb gehen kann, hat die Stadt noch viele Aufgaben abzuarbeiten. Schon seit 2016 planen Stadt und Gemeinderat, die überwiegend landwirtschaftlich geprägte Fläche unterhalb der Justizvollzugsanstalt mit Gewerbe aufzusiedeln.
Es wird noch eine ganze Weile dauern, bis die erste Firma im künftigen Gewerbegebiet Egelsee II ihre Arbeit aufnimmt. Doch die Zeichen stehen auf Grün für die Entwicklung einer neuen, rund sieben Hektar großen Fläche direkt an der Autobahn und gegenüber dem schon bestehenden Gewerbegebiet Egelsee. Dies hat der Gemeinderat jetzt auf seiner Klausurtagung vor Kurzem noch einmal mit der Forderung deutlich gemacht, den dafür nötigen Bebauungsplan im Jahr 2025 beschließen zu wollen.
Schon seit 2016 planen Stadt und Gemeinderat, die überwiegend landwirtschaftlich geprägte Fläche unterhalb der Justizvollzugsanstalt mit Gewerbe aufzusiedeln. Schließlich ist die Stadt Heimsheim – nicht zuletzt wegen der direkten Lage an der Autobahn A8 – im Regionalplan als Gewerbeschwerpunkt ausgewiesen. Vor drei Jahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Bebauungsplanverfahren sei man nun am Punkt „Erarbeitung eines förmlichen Planentwurfs“ angekommen, erläuterte Manfred Mezger vom beauftragten Planungsbüro m-quadrat.
Was geschieht mit dem geschützten Biotop am Straßenrand?
Es gibt bereits ein Gutachten, wie sich der Autobahnlärm auf die Fläche auswirkt und auch eine Auswertung zur Kampfmittelbelastung. Wegen der dort verlaufenden alten Römerstraße sei das Gebiet ebenfalls ein Fall für die Denkmalprüfer. „Das ist eine Blackbox“, so Manfred Mezger. Man wisse nicht, was dabei herauskommt. „Hier steht noch eine Aufgabe an, wenn es um die Erschließung geht.“
Im Plangebiet gibt es einen schmalen Streifen mit einer geschützten FFH-Mähwiese sowie ein geschütztes Biotop, nämlich die Hecken am Straßenrand. „In einen kleinen Teil wird man eingreifen müssen“, so Mezger. Aktualisiert werden muss die artenschutzrechtliche Untersuchung, weil sie jetzt nach fünf Jahren abgelaufen ist. Weiter muss mit einem entsprechenden Konzept die Frage geklärt werden, was mit dem Boden passiert, den man für die Bebauung abtragen muss. Und last but not least muss der Knotenpunkt umgebaut werden, an dem jetzt schon von der Landesstraße L 1134 Richtung Mönsheim die Zufahrt zum bestehenden Gewerbegebiet Egelsee abzweigt – und künftig dann auch zu Egelsee II. Die Stadt als Verursacherin wird die Kosten des Umbaus tragen müssen, machte der Planer klar.
Es gibt also noch viel zu tun, bevor die Bagger zur Erschließung der Flächen anrollen können. Die Stadt ist schon ordentlich in Vorleistung gegangen und hat für 1,6 Millionen Euro einen Großteil der Grundstücke gekauft. Allerdings habe ein Eigentümer klargemacht, dass er nicht verkaufsbereit sei. Im Zuge des Umlegungsverfahrens, das beginnen kann, wenn der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und rechtskräftig ist, könne dieser ein gleichwertiges Grundstück bekommen.
Wie könnte das künftige Gewerbegebiet aussehen? Der Planer zeigte verschieden große mögliche Grundstücke auf, von 2500 bis hin zu 16 700 Quadratmeter. Vor allem die größte Fläche im Norden solle man nicht weiter aufteilen. „Da gibt es sicher Interessenten für solch ein großes Grundstück direkt an der Autobahn, das ist sehr wertvoll“, zeigte sich der Planer zuversichtlich. Während sein Entwurf eine maximale Gebäudehöhe von 16 Meter vorsah, forderte Stadtrat Ralf Rüth (CDU), in diesem nördlichen Bereich 24 Meter hohe Gebäude zuzulassen. „Mehr Höhe ist auch meine Absicht, das sehe ich auch so und das können wir an der Autobahn auch machen“, sagte der Bürgermeister Jürgen Troll dazu.
Im Bebauungsplan werden die zulässigen Gewerbearten festgelegt
Im Bebauungsplan wird ebenfalls festgelegt, welche Art von Gewerbe zulässig ist. Neben Gewerbebetrieben, Lagerhäusern und öffentlichen Betrieben können das auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen für E-Mobilität und Anlagen für sportliche Zwecke sein. Nicht zulässig sind Wohnungen in Verbindung mit den jeweiligen Betrieben, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Vergnügungsstätten, Lagerplätze und Speditionen sowie Einzelhandelsbetriebe.