Der Gemeinderat von Grafenau muss am Tag vor Weihnachten nachsitzen, weil für das Baugebiet Mittenbühl Nord noch eine Unterschrift fehlte.
Es sollte die letzte Sitzung des Jahres für den Gemeinderat Grafenau werden. Aber wegen einer fehlenden Unterschrift kommt es nun anders. Einen Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember, müssen die Ratsmitglieder um 14 Uhr noch einmal für einen einzigen Tagesordnungspunkt zusammenkommen. Es handelt sich um den Satzungsbeschluss für das Baugebiet Mittenbühl Nord am Ortsrand von Döffingen.
Eigentlich wollte die Verwaltung schon in der letzten Sitzung am vergangenen Freitag einen Haken an dieses Thema machen, aber es hatte noch eine Unterschrift für einen Grundstücksverkauf gefehlt. „Terminlich war das nicht anders zu machen“, verwies Bürgermeister Martin Thüringer auf die andere Vertragspartei, die aus persönlichen Gründen vorher nicht für einen Unterschriftstermin zur Verfügung gestanden habe.
Es pressiert: Die Frist endet am 31. Dezember
Der Satzungsbeschluss drängt und kann nicht bis zur ersten Sitzung im neuen Jahr warten. Der Grund ist, dass das Baugebiet nach dem sogenannten „vereinfachten und beschleunigten Bebauungsplanverfahren“ geplant wurde – auch bekannt als Paragraf 13b im Baugesetzbuch. Eben diese Regelung verstößt laut einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr gegen EU-Recht. Das brachte zahlreiche Kommunen in die Bredouille, darunter auch Grafenau. Der Bund schob deshalb zur Nachbesserung in Sachen Naturschutz eine „Reparaturvorschrift“ hinterher. Allerdings gilt dafür eine Frist bis zum 31. Dezember 2024.
Der Satzungsbeschluss am 23. Dezember dürfte wohl nur noch reine Formsache sein – so wie schon beim Baugebiet Malmsheimer-Weg-Nord in der Sitzung am Freitag. Beide Projekte hatten bereits einen rund vier Jahre dauernden Planungs- und Abstimmungsprozess durchlaufen. Nachdem hier und bei Mittenbühl Nord die Stellungnahmen und Abwägungen abgeschlossen sind, müssen die Gemeinderatsmitglieder im nächsten Verfahrensschritt jetzt im Prinzip nur noch zustimmen – und können sich danach wieder ihren Weihnachtsvorbereitungen widmen.
Grafenau kauft die Baugrundstücke zuerst selbst
Zusammen mit den beiden Döffinger Flächen und dem am Dätzinger Westrand in Richtung Ostelsheim vorgesehene Baugebiet Oberäcker will Grafenau rund 7,3 Hektar Bruttobauland und damit Platz für rund 400 Neubürger schaffen. Das Oberäcker-Areal entwickelt die Gemeinde allerdings wegen eher gravierender behördlicher Einwände nicht mehr im beschleunigten Verfahren. Stattdessen setzt man hier auf die langsamere, dafür aber bewährte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Wie auch in den Nachbargemeinden üblich, bringt Grafenau zunächst alle Grundstücke in Gemeindebesitz. Den vorherigen Eigentümern steht ein Erstkaufrecht zu, allerdings müssen sie das Grundstück innerhalb von fünf Jahren überbauen. Laut Thüringer mache man damit gute Erfahrungen. „Beim Malsmheimer-Weg-Nord sind schon bei zwölf Bauplätzen Rückkäufe geplant“, erklärte er in der Sitzung.