Gemeinderat sauer über Entscheidung des Regionalverbands, das Gerlinger Vorranggebiet zu streichen.
Nachdem der Regionalverband das Windkraft-Vorranggebiet in Gerlingen sang- und klanglos gestrichen hat, regt sich dort Widerstand. Der Gemeinderat will nicht unwidersprochen hinnehmen, künftig keine Windkraftanlagen auf seiner Gemarkung errichten zu können.
Mit der zweiten Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft- und PV-Anlagen Anfang April war klar: Das 253 Hektar große Vorranggebiet LB-1 ist nicht mehr Teil des Regionalplans zur Errichtung von Windkraftanlagen. Begründet wurde die Entscheidung mit einer mutmaßlichen Beeinträchtigung der Sichtachse zum Schloss Solitude. Soll heißen: Windräder, die aus dem Gerlinger Waldgebiet hinter dem Schloss eines Tages aufragen könnten, wären dem Erscheinungsbilds der historischen Anlage abträglich.
Beeinträchtigung der Sichtachse zum Schloss Solitude
Im Gerlinger Gemeinderat, der in seiner Stellungnahme dem eigenen Vorranggebiet einstimmig zugestimmt hatte, zeigt man sich auch deshalb über die Entscheidung verärgert, weil gleichzeitig ein Vorranggebiet für Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahn auf Gerlinger Gemarkung weiterhin im Regionalplan enthalten ist. Diesen Flächen hatte der Gemeinderat vor allem aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landwirtschaft eine Absage erteilt.
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats bemängelte Stadträtin Angela Neuburger-Schäfer (Grüne), dass bei der Entscheidung der Regionalversammlung „einfach davon ausgegangenen wurde, dass man Windräder hinter dem Schloss sehen würde.“ Eine Modellierung entlang der Sichtachse, die hier Aufschluss gegeben hätte, wie es tatsächlich wäre, sei nicht durchgeführt worden. „Wir haben nun auf unserer Gemarkung nirgendwo mehr die Möglichkeit, Windräder aufzustellen“, kritisierte die Stadträtin. Stadträte anderer Fraktionen schlossen sich dieser Einschätzung an.
Widerspruch kann nicht eingelegt werden
Bürgermeister Dirk Oestringer (parteilos) betonte, dass die zweite Offenlage der Teilfortschreibung des Regionalplans keinem Bescheid gleiche, gegen den Widerspruch eingelegt werden könnte. Der Bürgermeister kündigte gleichwohl an, noch einmal auf den Regionalverband einwirken zu wollen. Die Vorranggebiete in der Region wurden ursprünglich anhand der örtlichen Windhöffigkeit ausgewählt.