Hat ein Quartett unter anderem von Schorndorf aus Geld gewaschen (Symbolbild)? Foto: dpa//Achim Scheidemann

Kann vor dem Landgericht Stuttgart nachgewiesen werden, dass das mutmaßlich gewaschene Geld aus Drogengeschäften stammt? Einer der Verteidiger bestreitet dies – und beantragt, den Haftbefehl seines Mandanten aufzuheben.

Schorndorf/Stuttgart - Kann dem Quartett, dem seit Juli am Stuttgarter Landgericht der Prozess gemacht wird, nachgewiesen werden, mit angeblichen Goldgeschäften Drogengeld gewaschen zu haben? Der Verteidiger eines der Männer bezweifelt dies; er hat daher am Mittwoch wortreich gefordert, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben. „Geldwäsche braucht eine Vortat“, betonte er – welche das konkret sein solle, hätte die Beweisaufnahme bisher nicht gezeigt. Der Vorwurf, die Schorndorfer Firma sei Teil eines Geldwäscherings, sei ein „paranoider Zirkelschluss“.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeklagten Drogengeld aus Holland nach Deutschland gebracht und nach Dubai verschoben haben – als Zahlungen im Goldhandel getarnt. Ob all dieses Gold wirklich existierte oder nur ein Teil davon hin und her ging, ist jedoch fraglich.

Die Ehefrau will von Geldwäsche nichts mitbekommen haben

Die Ehefrau eines der Angeklagten, die auch selbst auf der Anklagebank sitzt, will von illegalen Aktivitäten nichts mitbekommen haben. Sie habe nur bei Büroarbeiten geholfen und keine Fragen gestellt – wenn sie doch einmal nachgehakt habe, sei ihr Mann aufbrausend geworden. Der Staatsanwalt hatte allerdings einige Nachfragen, was die Existenz des angeblichen Goldes anging. „Ich hatte definitiv mehrmals Goldbarren in der Hand“, beteuerte sie. Warum die Firma ihres Mannes nicht versucht hat, ihrem vorgeblichen Kunden Gold zurückzuerstatten, nachdem der angebliche Kaufpreis von 1,5 Millionen Euro an der deutsch-holländischen Grenze beschlagnahmt worden war, konnte sie nicht plausibel erklären.

Der Prozess geht am Freitag weiter. Dann wird sich wohl auch zeigen, wie die 18. Große Strafkammer mit dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls umgeht.