Am Stuttgarter Landgericht müssen sich derzeit vier Angeklagte wegen Geldwäsche verantworten. Foto: dpa/Patrick Seeger

Einen ganzen Tag lang haben die Verteidiger im Geldwäsche-Prozess ihre Schlussplädoyers gehalten. Sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten – es gebe keine handfesten Beweise, so die Argumentation.

Stuttgart - In einem Punkt sind sich alle sechs Verteidiger einig gewesen: Im Geldwäscheprozess vor der 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts habe die Staatsanwaltschaft Indizien in den Beweisrang erhoben, so der Vorwurf in den Plädoyers am Montag.

Der Oberstaatsanwalt Michael Wahl hatte in seinem Plädoyer in der vergangenen Woche 13 Jahre Haft für einen 51-jährigen Goldhändler aus Dubai, zwölf Jahre für dessen 45 Jahre alten Schorndorfer Geschäftspartner, sowie sechseinhalb Jahre Gefängnis für einen 34-Jährigen gefordert, der als Kurier fungiert haben soll. Ferner ist die Ehefrau des 45-Jährigen angeklagt, welche die Buchhaltung machte. Dreieinhalb Jahre beträgt das Strafmaß, das Wahl für sie forderte.

Im Zweifel für den Angeklagten

Werner Haimayer, der Anwalt des 45-Jährigen, plädierte auf Freispruch. Es gebe zwar bei den Geschäftsvorgängen der beiden Händler sicher die eine oder andere Besonderheit, doch das allein reiche als Beweis nicht aus. Vielmehr verlange das Strafrecht konkrete Belege für eine sogenannte Vortat, aus der das gewaschene Geld stammt.

Tatsächlich aber, argumentierte Martin Heising, einer der drei Verteidiger des 51-jährigen Goldhändlers, hätten auch neun Monate intensiver Überwachung der Angeklagten durch die Ermittler keine handfesten Beweise zu Drogengeschäften geliefert, aus denen das Geld nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stammt. In abgehörten Gesprächen hatte der Schorndorfer Geschäftspartner des 51-Jährigen behauptet, er könne Millionen schmutzigen Geldes waschen – das jedoch sei nur „Gequatsche“ gewesen, der Mann sei ein Aufschneider, so Heising. Er verwies auf den Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – und plädierte ebenfalls auf Freispruch.

Einer der anderen Anwälte des 51-Jährigen betonte, sein Mandant betreibe in Dubai ein renommiertes Goldhandelsunternehmen und sei daher beim Zoll bekannt – was der Schorndorfer Geschäftsmann womöglich bewusst ausgenutzt habe, freilich ohne den 51-Jährigen in seine Geldwäschegeschäfte einzuweihen, so der Verteidiger.

Schlusswort unter Tränen

Der Anwalt des 34-Jährigen, der den Fahndern bei einer Kurierfahrt aus den Niederlanden ins Netz gegangen war, erklärte, sein Mandant sei nur eine Randfigur in dem Fall gewesen. Wegen seiner schwierigen finanziellen Lage habe er den Job angenommen, ein Täterinteresse sei jedoch nicht erkennbar, so der Anwalt Bent Böltener.

Die Anwältin der Ehefrau des 45-Jährigen sagte, ihre Mandantin habe von den Geschäften ihres Mannes nichts gewusst, sondern die Buchhaltung so geführt, wie er es ihr befohlen habe. In ihrem Schlusswort berichtete die Frau unter Tränen, ihrem Mann blind vertraut zu haben: „Bitte glauben Sie mir, ich bin unschuldig.“ Ihr Mann hatte zuvor gesagt, seine Frau und der 34-Jährige hätten auf seine Anweisung hin gehandelt.