Auch Italien langt bei den Geldbußen für Verkehrssünden kräftig zu. Lesen Sie in unserer Auflistung, mit welchen Beträgen Verkehrssünder hier zur Kasse gebeten werden. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Verkehrsjuristen warnen deutsche Autofahrer vor einer Abzocke nach Verkehrssünden im Ausland. Doch welche Geldbußen werden bei zu schnellem Fahren in Italien oder Telefonieren am Steuer in Dänemark fällig? Wir haben die Gebühren aufgelistet.

Stuttgart/Goslar - Im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise zu schnell gefahren, falsch geparkt oder die Mautgebühr nicht bezahlt? Nach Verkehrsverstößen im Ausland flattern immer mehr deutschen Autofahrern von dubiosen Inkassofirmen überzogene Zahlungsaufforderungen ins Haus. Das beklagen Autoclubs und Verkehrsanwälte am Rande des Verkehrsgerichtstages (VGT) in Goslar. „Die Betroffenen werden aufgefordert, zum Teil hohe dreistellige Beträge zu bezahlen, weil sie irgendwann einmal fünf Euro Maut nicht bezahlt oder falsch geparkt haben“, sagte der ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Die Forderungen kämen zumeist aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien, hatte Schäpe zuvor dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mitgeteilt. Das Ganze habe sich in den vergangenen drei, vier Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt, so der ADAC-Jurist. Mittlerweile seien jährlich Zehntausende, wenn nicht sogar Hunderttausende deutsche Autofahrer betroffen. „Und was da zum Teil verlangt wird, ist mehr als befremdlich“, sagte Schäpe. VGT-Präsident Kay Nehm nannte als Beispiel einen ursprünglich nur 20 Euro teuren Verkehrsverstoß in Kroatien, für den später einschließlich Gebühren 300 Euro bezahlt werden sollten.

Welche Geldbuße wird in welchem Land fällig?

Aber wie hoch schlagen die eigentlichen Verkehrsverstöße im Ausland eigentlich zu Buche? In den Niederlanden, der Schweiz und in Italien sind die Bußgelder für zu schnelles Fahren am höchsten. Wer während des Fahrens die Finger nicht vom Handy lassen kann und erwischt wird, muss in den Niederlanden, in Dänemark und in Italien mit besonders empfindlichen Geldbußen rechnen. Notorische Falschparker müssen in den Niederlanden, Spanien und Dänemark einen Extraposten in der Reisekasse einplanen. Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird und auch der Halter des Wagens ist, muss in Italien (bei 1,5 Promille im Blut) und in Dänemark (ab 2,0 Promille) sogar mit der Beschlagnahmung des Autos rechnen.

Die Promillegrenze liegt in Deutschland – wie in den meisten europäischen Staaten – bei 0,5 Promille. Allerdings muss man beachten, dass die Werte für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer teilweise niedriger sind. Ausreißer sind hier Tschechien mit einer strikten 0-Promille-Grenze, Polen mit 0,2 Promille und Großbritannien mit 0,8. Bei Drogen am Steuer gelten in vielen Ländern die gleichen Regelungen wie für Alkohol.

Wir haben die Geldbußen, die bei einem Verstoß in den einzelnen Ländern fällig werden, aufgelistet. Bei den Angaben handelt es sich um gerundete Eurobeträge. (Quelle: ADAC)

Belgien

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 170 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 100 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 300 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: mindestens 165 Euro. Parkverstoß: ab 55 Euro. Nicht angeschnallt: ab 110 Euro. Handy am Steuer: mindestens 110 Euro.

Dänemark

Fahren unter Alkoholeinfluss: bis zu einem Nettomonatsverdienst. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 135 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten mindestens 300 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 270 Euro. Parkverstoß: ab 70 Euro. Nicht angeschnallt: 200 Euro. Handy am Steuer: 200 Euro.

Frankreich

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 135 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 135 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten 1500 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 135 Euro. Parkverstoß: ab 15 Euro. Nicht angeschnallt: mindestens 135 Euro. Handy am Steuer: ab 135 Euro.

Großbritannien

Fahren unter Alkoholeinfluss (0,8 Promille): bis zu 5710 Euro Strafe. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 110 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten bis 2890 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: bis zu 1140 Euro. Parkverstoß: ab 45 Euro. Nicht angeschnallt: bis 570 Euro. Handy am Steuer: ab 230 Euro.

Italien

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 530 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 170 Euro aufwärts (nachts um ein Drittel höher), schneller als 50 km/h kosten mindestens 530 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 170 Euro (nachts um ein Drittel höher). Parkverstoß: ab 40 Euro. Nicht angeschnallt: ab 80 Euro. Handy am Steuer: ab 160 Euro.

Kroatien

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 95 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 65 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten mindestens 400 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 270 Euro. Parkverstoß: ab 40 Euro. Nicht angeschnallt: 65 Euro. Handy am Steuer: ab 65 Euro.

Luxemburg

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 145 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 50 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 145 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 145 Euro. Parkverstoß: ab 25 Euro. Nicht angeschnallt: 75 Euro. Handy am Steuer: 75 Euro.

Niederlande

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 145 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 50 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 145 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 145 Euro. Parkverstoß: ab 25 Euro. Nicht angeschnallt: 75 Euro. Handy am Steuer: 75 Euro.

Österreich

Fahren unter Alkoholeinfluss: mindestens 300 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 30 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten bis 2180 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 70 Euro. Parkverstoß: ab 20 Euro. Nicht angeschnallt: ab 35 Euro. Handy am Steuer: ab 50 Euro.

Polen

Fahren unter Alkoholeinfluss (0,2 Promille): ab 145 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 25 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 120 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 60 Euro. Parkverstoß: ab 25 Euro. Nicht angeschnallt: 25 Euro. Handy am Steuer: ab 50 Euro.

Schweiz

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 145 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 50 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 145 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 145 Euro. Parkverstoß: ab 25 Euro. Nicht angeschnallt: 75 Euro. Handy am Steuer: 75 Euro.

Slowenien

Fahren unter Alkoholeinfluss: mindestens 300 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 80 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 500 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: 300 Euro. Parkverstoß: ab 40 Euro. Nicht angeschnallt: 120 Euro. Handy am Steuer: 120 Euro.

Spanien

Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 500 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 100 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 600 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 200 Euro. Parkverstoß: bis 200 Euro. Nicht angeschnallt: ab 200 Euro. Handy am Steuer: ab 200 Euro.

Tschechien

Fahren unter Alkoholeinfluss (0 Promille): ab 100 Euro. Wer bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt ab 40 Euro aufwärts, schneller als 50 km/h kosten ab 190 Euro. Eine rote Ampel nicht gesehen: ab 100 Euro. Parkverstoß: ab 40 Euro. Nicht angeschnallt: 80 Euro. Handy am Steuer: ab 55 Euro.

(Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2017)

Soll man die Gebührenforderung bezahlen? Das raten die Experten:

Den Hintergrund der Entwicklung sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) darin, dass ausländische Kommunen ihre rechtskräftigen Bußgeldbescheide in Deutschland nach derzeitigem EU-Recht nur vollstrecken können, wenn die Geldbuße 70 Euro überschreitet. Kleinere Verstöße wie Falschparken blieben daher oft folgenlos. „Dies wollen die Urlaubsorte nicht weiter hinnehmen und sie versuchen, Knöllchen und Mautzahlungen auf dem zivilrechtlichen Inkassoweg durchzusetzen“, sagte Rechtsanwältin Verena Bouwmann von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Inkassogebühren seien aber oft überhöht und die Rechtsbehelfsmöglichkeiten wenig transparent.

Grundforderung begleichen – Überzogene Gebühren nicht

Zudem seien die Forderungen vielfach kaum nachzuvollziehen, meinte auch ADAC-Jurist Schäpe. Denn die Verstöße lägen oftmals schon Jahre zurück. „Und keiner hebt zum Beispiel Mautbelege solange auf.“ Hinzu komme, dass viele Inkassobüros „mit Amtsanmaßung“ agierten. Er nannte als Beispiel ein privates Büro, dass fälschlich den Briefkopf einer italienischen Stadt verwendete, um dem Schreiben einen amtlichen Anstrich zu geben. „So etwas kann man nicht hinnehmen“, sagte VGT-Präsident Nehm.

Gehe man von einem Bußgeld im klassischen Sinn aus, sei ein Inkassounternehmen im Übrigen gar nicht zuständig, meint der Autoclub ACE. Die Forderungen könnten schon aus diesem Grund angezweifelt und bestritten werden. „Man sollte überzogene Gebührenforderungen auf keinen Fall begleichen“, riet auch Schäpe. Das Geld lande nämlich zum überwiegenden Teil nicht in den ausländischen Kommunen, die möglicherweise einen berechtigten Anspruch hätten, sondern bei den Inkassobüros. „Die Grundforderung dagegen sollte man begleichen“, sagte ADAC-Experte Schäpe. „Jedenfalls wenn sie berechtigt ist.“