In Heidenheim am Fuße von Schloss Hellenstein gibt es Ärger im Bezug auf nicht öffentliche Ratssitzungen. Foto: Stadt Heidenheim

Dass aus nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen etwas nach draußen dringt, beschäftigt viele Kommunen. Der Heidenheimer Oberbürgermeister hat nun drastisch reagiert.

Nach Überzeugung von Michael Salomo, seit vier Jahren Oberbürgermeister von Heidenheim, sitzt im Gemeinderat seiner Stadt mindestens ein Rechtsbrecher. Jemand, der mit der Presse plaudert, wo es laut baden-württembergischer Gemeindeordnung streng verboten ist, nämlich im Nachgang zu nicht öffentlichen Sitzungen. „In den vergangenen Monaten kam es wiederholt vor“, teilt die städtische Presseabteilung auf Anfrage mit. Der Anonymus konnte bisher nicht aufgespürt werden. Nun hat der OB mit Parteibuch der SPD an alle Rätinnen und Räte ein Anwaltspaper nebst Anschreiben verschicken lassen, das durchaus drohend aufgefasst werden kann. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht könnten „weitreichende Folgen haben“, steht im Rundbrief.

 

Was im Einzelnen die Missetaten gewesen sind, darüber herrscht unter den Adressaten zumindest teilweise Uneinigkeit, ein Fall vom Juni dieses Jahres wird aber von mehreren Quellen bestätigt. Es ging um die Neubesetzung der Leitungsposition für den Fachbereich Familie, Bildung und Sport. Die Personalie war nicht öffentlich beraten worden. Solche Fälle sind, ebenso wie beispielsweise Bieterverfahren bei kommunalen Grundstücksgeschäften, ohne Publikum zu verhandeln, weil Bewerber, wenn ihre Namen bekannt werden, dadurch Schaden erleiden können. Aber im Lokalteil der „Heidenheimer Zeitung“ tauchten dann doch Einzelheiten aus der Sitzung auf. Im August habe sich die Verwaltung gezwungen gesehen, eine „Aufstellung von Rechtsvorschriften“ erarbeiten zu lassen. Das Ziel sei, lässt Salomo ausrichten, „dass künftig alle Beteiligten ihrer gesetzlichen Pflicht konsequent nachkommen“.

Freiburger Anwaltskanzlei beauftragt

Verfasserin des mehrseitigen Rechtspapiers, das der OB offenbar aus seinem Verfügungsetat bezahlen ließ, ist die Freiburger Anwaltskanzlei Heilshorn Mock Edelbluth Werner. Zu den Kosten schweigt die Heidenheimer Verwaltung – „Mandatsgeheimnis“. Die Auftragsarbeit besteht im Wesentlichen aus einer Zusammenfassung dessen, was in der baden-württembergischen Gemeindeordnung zum Thema nicht öffentliche Sitzungen abgefasst ist. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch ein Gemeinderatsmitglied kann durch Ratsbeschluss ein Ordnungsgeld bis in Höhe von 1000 Euro verhängt werden, heißt es da zum Beispiel. Kommunen wie die Stadt Leonberg klären über die spezielle Rechtslage längst für Jedermann offen und umfangreich auf ihrer Homepage auf.

„Es ist überhaupt keine Seltenheit, dass sich Kommunen beraten lassen“, sagt Anwalt Markus Edelbluth. Es gehe dabei nicht nur um Strafrahmen, sondern etwa auch die Frage, „was öffentlich oder nicht öffentlich zu behandeln ist“. Dass beispielsweise Rathauschefs ihnen unangenehme Themen kurzerhand in nicht öffentliche Teile verschieben, untersagt die Gemeindeordnung ebenfalls.

Zuweilen Rügen oder Missbilligungen

Ein Gemeinderat, zur Geldbuße verdonnert durchs eigene Gremium, das kommt selten vor. Die meisten Vorfälle würden in Vorstufen erledigt, sagt eine Sprecherin des Städtetags Baden-Württemberg. „Dass OBs als Vorsitzende regelmäßig auf die Verschwiegenheitspflicht hinweisen, ist nicht ungewöhnlich.“ Es folgten in weiterer Konsequenz zuweilen Rügen oder Missbilligungen, mehr üblicherweise nicht, denn: „Am Ende geht es um eine Pflichtenmahnung, mit der die Bereitschaft zum Ehrenamt nicht geschmälert werden sollte.“

Und doch haben in Einzelfällen schon Gerichte gesprochen. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2011 die Klage eines Rottenburger Gemeinderats abgewiesen, der ein gegen ihn verhängtes 1000-Euro-Ordnungsgeld abwenden wollte. Der Mann hatte 2008 ein nicht öffentlich beschlossenes Grundstücksgeschäft der Stadt publik gemacht, weil er die Meinung vertrat, die Kommune sei dadurch geschädigt worden. 2007 ging ein anderer Gemeinderat beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen eine „ernstliche Mahnung“ wegen Verstoßes gegen das Verschwiegenheitsgebot vor – ebenfalls erfolglos. Auch hier war eine Bauangelegenheit der Auslöser.

Novelle der Gemeindeordnung

Die Rechtsprechung stärkt der Tendenz nach also Rathauschefs und Ratsgremien in Sachen Geheimniswahrung. Dazu passt die neueste Novelle der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die zum 1. September in Kraft getreten ist. Demnach sind Kommunen ab sofort auch nicht mehr verpflichtet, sich gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz öffentlich zu Beratungsunterlagen für nicht öffentliche Sitzungen zu äußern. Inwieweit das auch für Journalisten gilt, die sich aufs Landespressegesetz berufen können, werden Praxistests zeigen müssen.

Volle Rückendeckung also für den Heidenheimer OB, so scheint es. Zumal der „Heidenheimer Zeitung“, die zuerst über die jüngsten Vorgänge berichtet hatte, ein „offener Brief“ zuging, der von einer Mehrheit der Ratsmitglieder unterzeichnet worden ist. Die Absender bekennen sich darin zu ihrer Rechtstreue und ihrem Willen, Vergehen gegen das Verschwiegenheitsgebot zu ahnden. Um den Wortlaut des Briefes und seine Schärfe war, wie mehrere Eingeweihte bestätigen, im Vorfeld allerdings länger gerungen worden.

Risse im Gefüge des Gemeinderates

Gespräche mit Gremiumsmitgliedern, die nicht unterschrieben haben, deuten durchaus auf Risse im Gefüge hin. Das OB-Rundschreiben sei bei ihm nicht gut angekommen, berichtet einer. „Wer sagt überhaupt, dass der Schuldige aus dem Gemeinderat kommt?“ Schließlich seien auch Verwaltungsmitarbeiter in die Vorbereitung nicht öffentlicher Themen eingebunden. Die Drohwirkung des Rechtspapiers sei wohl beabsichtigt gewesen. „Wenn manche Leute ein Anwaltsschreiben kriegen, können sie oft erst mal zwei Nächte nicht schlafen.“ Aus anderer Fraktion sagt jemand: „Ich hätte mir vom OB gewünscht, dass er in der Sitzung auf den Tisch haut, dass sich die Tassen drehen.“ Aber so ein Anwaltsbrief, das sei für ihn dann doch mehr ein Zeichen von „Ohnmacht“. Das Vertrauen innerhalb des Gremiums sei für ihn jetzt noch mehr als zuvor „gestört“.