Akten des baden-württembergischen Untersuchungsausschusses. Ministeriale glauben an ein Leck im dem Gremium. Foto: dpa

Für den Deutschen Journalistenverband wird mit der Suche nach Informanten im baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss auf Landesebene fortgesetzt, was im August im Bund mit Netzpolitik.org begann.

Stuttgart - Veränderungen sind dem Landtagsabgeordneten Rainer Stickelberger offenbar sehr wichtig. Den neuen Imagefilm seiner Fraktion hat der Parlamentarier zuoberst auf seiner Webseite gepostet: „Ein gutes Land noch besser machen“ haben die Sozialdemokraten den Streifen überschrieben. Was genau sie darunter verstehen, präsentieren die Genossen zwar nicht in dem Filmchen. Dafür aber im Alltag: Der Landtag möge die Stuttgarter Staatsanwälte ermächtigen, wegen des Verdachts des Geheimnisverrates gegen unbekannt zu ermitteln, heißt es in dem Brief, den Stickelberger vor zwei Wochen an Landtagspräsident Wilfried Klenk (CDU) sandte. „Unbekannt“ – und damit auch tatverdächtig – sind in diesem Fall alle Abgeordneten, deren Mitarbeiter und die Vertreter der Ministerien, die am 6. Juli an einer als „geheim“ eingestuften Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses teilnahmen.

In der berichtete der frühere baden-württembergische Verfassungsschützer „Horst Schaffel“ den Parlamentariern des NSU-Untersuchungsausschusses über die Zusammenarbeit seines Geheimdienstes mit dem damaligen Anführer des Ku-Klux-Klan (KKK), Achim Schmid. Den Angeordneten erzählte der heutige Pensionär, er hätte erst kürzlich durch die Berichterstattung unserer Zeitung erfahren, dass seinem Amt bereits 1999 Berichte der Polizei vorlagen. Aus denen geht hervor, dass sein Spitzel in zwei KKK-Geheimbünden mitmischte. Hätte er das schon damals gewusst, so „Schaffel“, hätten die deutschen Verfassungsschutzämter die Rassistentruppe früher beobachten können. Zudem sei nicht die Mitgliedschaft Schmids bei den Kapuzenträgern entscheidend dafür gewesen, dass die Verfassungsschützer die Zusammenarbeit beendeten. Sondern nur, dass der damalige Neonazi seinen Führungsoffizier angelogen habe.

Über diesen Sachverhalt berichtete unsere Zeitung am 13. Juli unter der Überschrift „Brückenbau für einen Rassisten“. Das – so räumt ein Sprecher des Innenministeriums ein – nahmen die beiden Vertreter seines Hauses im NSU-Untersuchungsausschuss zum Anlass, sich auf die Suche nach dem vermuteten Leck in den Reihen der Parlamentarier zu machen: Zwei Tage später, so der Sprecher des Justizministeriums, habe das Innen- das Justizressort gefragt, ob „ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht einzuleiten ist“. Stickelbergers Ministeriale hätten daraufhin die „Strafanzeige des Innenministeriums“ an den Generalstaatsanwalt weitergeleitet.

Im Zuge der Affäre wurde Generalbundesanwalt Range entlassen

Dort habe „man in eigener Zuständigkeit entschieden, ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt“ einzuleiten. Mit den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft Stuttgart beauftragt. Deren Sprecherin bestätigte das Verfahren. Um in der Sache allerdings recherchieren zu können, müssten die Abgeordneten des Landtages dies genehmigen. „Damit wir in dem Verfahren Ermittlungen führen können, brauchen wir die Ermächtigung des Landtagspräsidenten“, erklärt Erste Staatsanwältin Claudia Krauth das weitere Vorgehen in diesem Fall. Landtagspräsident Klenk machte deutlich, die „Prüfung der Bitte des Justizministeriums um Erteilung der Ermächtigung ist noch nicht abgeschlossen“. Darüber werden die Abgeordneten in den kommenden Tagen entscheiden.

Straf- und Presserechtler sind sich einig, dass solche Ermittlungen gewöhnlich auch auf das berichtende Medium ausgedehnt werden. Das Ziel: Die Identität von Informanten soll enttarnt werden. Deren Beziehung zu Journalisten ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Deshalb spricht der Sprecher des Deutschen Journalistenverbands, Hendrik Zörner, von einem „unglaublichen Vorgang“, mit dem das Verhältnis von Journalisten und Informanten kriminalisiert werde: „Hier wird auf Landesebene fortgesetzt, was wir kürzlich auf Bundesebene in der Affäre um Netzpolitik.org erlebt haben. Es ist Aufgabe der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren – auch über den NSU, eines der wichtigsten innenpolitischen Themen überhaupt“.

Anfang August wurde bekannt, dass Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats ermittelten. Die Autoren hatten vertrauliche Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht. Im Zuge der Affäre wurde Generalbundesanwalt Harald Range entlassen, das Verfahren gegen die Blogger eingestellt.

Für Alexander Hoffmann, Kieler Anwalt der Opfer der mutmaßlich durch den Nationalsozialistischen Untergrund verübten Terroranschläge, ist es „skandalös, dass deutsche Behörden – allen voran die Verfassungsschutzämter – immer noch ein größeres Interesse daran haben, ihr Wissen um und ihre Beteiligung an den Umtrieben des NSU zu kaschieren, statt aufzuklären“. Das schade den Ländern wie auch dem Bund mehr als die Berichterstattung über geheime Sitzungen von Untersuchungsausschüssen.