Jetzt aber Tempo rausnehmen, liebe Radler Foto: Decksmann

„Du wirst mehr in den Wäldern finden als in den Büchern“, schrieb Bernhard von Clairvaux. Wir haben uns auf die Suche gemacht und stellen Ihnen jeden Montag Besonderheiten aus den Wäldern rund um Stuttgart vor. Heute: ein immer wieder auftauchender Warnhinweis.

Stuttgart - „Du wirst mehr in den Wäldern finden als in den Büchern“, schrieb Bernhard von Clairvaux. Wir haben uns auf die Suche gemacht und stellen Ihnen jeden Montag Besonderheiten aus den Wäldern rund um Stuttgart vor. Heute: ein immer wieder auftauchender Warnhinweis.

In Städten treten Verkehrshinweise oft so massiert auf, dass das Auge bisweilen gar nicht mehr weiß, wo es zuerst hinschauen soll. Dieser Umstand mag das Sprachbild vom Schilderwald geprägt haben.

Auf Waldwegen ist das Verkehrschild eine eher singuläre Erscheinung, sodass man Zeit hat, mal genauer hinzusehen – und einem eine immer wiederkehrende Schilderkombination ins Auge sticht. In den Wäldern um Stuttgart sowie im Schönbuch sind wir vor Schranken und Gattern mehrfach auf die Warntafel „Achtung! Schranke.“ gestoßen. Und darunter stand stets die identische Entfernungsangabe: 80 Meter.

Warum gerade 80 Meter?

Nach der dritten, vierten Begegnung dieser Art beginnt man sich zu fragen, ob’s Zufall ist oder ob hier mitten im tiefen Forst auch die Straßenverkehrsordnung mit ihren streng genormten Vorgaben das Sagen hat. Und falls ja: Warum gerade 80 Meter? Und nicht 100? Oder 50?

Ein Anruf bei der Stadt Stuttgart bestärkt uns in dem Verdacht, dass auch in der wild wuchernden Natur ohne Regelwerk nichts läuft. Ihm sei die genaue Vorschrift nicht bekannt, sagt ein freundlicher Mitarbeiter am Telefon, aber so wie er Deutschland kenne, sei es für ihn nur schwer vorstellbar, dass im vorliegenden Fall keine Norm existiere. Leider könne er derzeit nichts Genaues sagen, da die Dienststelle, die auf diese Frage eine Antwort wissen könnte, nicht besetzt sei. Man möge sich doch noch einmal in ein paar Monaten melden. Man verspricht, dies zu tun, zumal man einsieht, dass die Klärung dieser Frage nicht wirklich von existenzieller Bedeutung ist.

Gab’s die Tafeln im Sonderangebot?

Mehr Licht ins Dickicht bringt ein Anruf bei der Pressestelle des Landeskreises Böblingen. Der zuständige Fachmann, zu dessen Aufgabengebiet auch die Beschilderung von Waldwegen gehört, befindet sich gerade in einer Arbeitsgruppe, aber so viel lässt er sich auf die Schnelle entlocken: Ein Warnhinweis vor einer Schranke oder einem Gatter sei auch auf Waldwegen vorgeschrieben, allerdings nicht – anders als etwa bei Baken vor Bahnübergängen – die exakte Entfernung, in der das Schild zu stehen habe. Es herrscht also in diesem speziellen Fall noch auf angenehme Weise ein gewisser Wildwuchs. Wäre jetzt noch zu klären, ob die 80-Meter-Hinweistafeln im Wald deshalb vermehrt auftreten, weil es die Schilder mal im Sonderangebot gab.

Welche Waldgeheimnisse kennen Sie? Wir sind gespannt. Schreiben Sie uns per Mail (lokales@stzn.de) oder per Post: Zentralredaktion, Postfach 10 44 52, 70039 Stuttgart, Stichwort: Wald.