Der selbst ernannte «König von Deutschland» Peter Fitzek im Landgericht in Halle/Saale. Foto: dpa

Das Landgericht Halle hat den selbsternannten „König von Deutschland“ zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt. Jetzt legt Peter Fitzek Revision ein.

Halle - Der selbst ernannte „König von Deutschland“ akzeptiert seine mehrjährige Gefängnisstrafe nicht. „Die Revision gegen das Urteil ist heute eingegangen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Dienstag. Der 51-jährige Peter Fitzek aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) war vorige Woche wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Nach Angaben des Gerichtssprechers wird sich der Bundesgerichtshof mit der Revision befassen. Fitzek hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten.

Rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Wittenberger rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Fitzek habe nicht nachweisen können, wo das Geld geblieben ist. Der Verfassungsschutz rechnet ihn der Reichsbürgerbewegung zu. Er streitet das ab.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen den Mann nach dem Urteil fortbestehen lassen. Dies wurde mit der Fluchtgefahr begründet. Fitzek saß seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft. Unterdessen muss er sich am Landgericht-Dessau wegen mehrerer Vergehen verantworten. So soll er jahrelang unerlaubt Geschäfte mit Krankenversicherungen betrieben und damit rund 360 000 Euro eingenommen haben.