Bei der Waffenkontrolle wird verdachtsunabhängig kontrolliert, ob Waffen ordnungsgemäß verwahrt werden Foto: dpa-Zentralbild

Die Richter haben der Klage eines Stuttgarter Jägers stattgegeben. Der Mann, der zwei registrierte Waffen besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt.

Stuttgart - Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart hat für eine faustdicke Überraschung gesorgt. Die Richter haben der Klage eines Stuttgarter Jägers stattgegeben. Der Mann, der zwei registrierte Waffen besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt. Er sollte 210 Euro für eine sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen. „Zu hoch, nicht gerechtfertigt“, so die Argumentation des Klägers.

Die Kontrolle seiner Waffen durch zwei Mitarbeiter der städtischen Waffenbehörde am 24. Januar vorigen Jahres habe keine zehn Minuten gedauert. Auch sei nichts zu beanstanden gewesen, so der Jäger. Er habe nichts gegen die – inzwischen mehrfach obergerichtlich abgesegneten – Waffenkontrollen. Die Gebühr von 210 Euro sei jedoch viel zu hoch.

Die Richter der 5. Kammer sind dem Jäger jetzt gefolgt. Die angesetzte Mindestgebühr von 210 Euro sei rechtswidrig. Die Gründe für diese Entscheidung werden jedoch erst in einigen Wochen bekanntgegeben.

„Die Kalkulation städtischer Gebühren muss transparent und nachprüfbar sein“

Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag ließ Vorsitzender Richter Walter Nagel jedoch durchblicken, dass er die Festlegung der Gebühr für „dubios“ halte. So sei der angegebene Zeitaufwand problematisch. Die Stadt veranschlagt pro Kontrolle durch zwei Mitarbeiter 270 Minuten. „Im Widerspruchsbescheid der Stadt werden jedoch 180 Minuten inklusive Vor- und Nachbereitung angegeben“, so der Richter. Das könnte ein Grund für das Urteil sein.

„Die Kalkulation städtischer Gebühren muss transparent und nachprüfbar sein“, hatte der Richter klargemacht.

Der von der Stadt angegebene Zeitaufwand könnte den Richtern merkwürdig vorgekommen sein. Die Stadt Stuttgart veranschlagt weit mehr als das Doppelte an Zeit für die Kontrolle der Waffenschränke von Jägern, Sportschützen und anderen Waffenbesitzern als andere Städte.

Die Stadt will nun auf die Urteilsgründe warten. Bei der Waffenbehörde liegen 110 weitere offene Widerspruchverfahren gegen die Gebühr. „Ungeachtet dessen wird die Stadt die Vorortkontrollen aber nicht einstellen“, heißt es aus dem Rathaus. Die Erstellung der Gebührenbescheide bleibe jedoch ausgesetzt, bis die nötige Rechtsklarheit wiederhergestellt sei.

Die Gebühren für Waffenkontrollen liegen in Stuttgart mittlerweile zwischen 215 und 435 Euro. Im Kreis Ludwigsburg werden lediglich 90 Euro fällig, in Sindelfingen 55 Euro. Die Stadt Stuttgart kann das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechten.