Rihannas Plattenlabel Universal hat vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen deutschen Fotografen gewonnen. Foto: dpa

Hat Rihanna für ihr Musikvideo "S&M" bei einem deutschen Fotografen abgekupfert? Diese Frage wurde vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Der Kläger scheiterte.

Hat Rihanna für ihr Musikvideo "S&M" bei einem deutschen Fotografen abgekupfert? Diese Frage wurde vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Der Kläger scheiterte.

Stuttgart - Ein deutscher Fotograf ist vor dem Stuttgarter Landgericht mit seiner Klage gegen das Musiklabel von Popstar Rihanna gescheitert. Der Mann hatte der Plattenfirma Universal vorgeworfen, sie habe sich für das Musikvideo „S&M“ von seinen Bildern inspirieren lassen. Das Gericht wies am Dienstag die Urheberrechtsklage des Fotografen ab. Er wollte 250.000 Euro Schadenersatz von Universal. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es sich bei dem Video der Sängerin um ein eigenständiges neues Werk handele.

Aus Sicht des Klägers hat das Unternehmen das Urheberrecht verletzt, weil es in dem Video der Popsängerin eine Szene verwendet habe, die stark an eine Fotostrecke von ihm erinnere. Die besagte Sequenz zeigt Rihanna, die mit Klarsichtfolie an eine Wand gepresst wird.

Der mittlerweile in New York lebende Fotograf hatte eine Freundin für eine Bilderserie in ähnlicher Pose abgelichtet. Eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro hatte der Kläger vor der Gerichtsverhandlung abgelehnt. Das Stuttgarter Landgericht war mit dem Verfahren befasst, da der Rechtsanwalt des Fotografen das Musikvideo erstmals hier aus dem Internet heruntergeladen hatte.