Fußgängerzone kreuzt Durchfahrtstraße: An dieser Stelle wird es auf der Bahnhofstraße mitunter brenzlig. Foto: Langner

Eine Bremsspur als Warnsignal: Ein Leser hält die Vorfahrtsregelung für Autos an der Kreuzung Bahnhofstraße / Wilhelmstraße für gefährlich. Die Stadt will nachbessern.

Auf der Böblinger Bahnhofstraße herrscht mittags Hochbetrieb. Alles drängt in die Mercaden, zur S-Bahn, zum Busbahnhof. Radfahrer, E-Roller-Fahrer und kleine Kinder flitzen durch die träge Menschenmenge. Alle sind so mit sich selbst beschäftigt, dass an der Kreuzung zur Wilhelmstraße niemand auf ein kleines, aber wichtiges Detail zu achten scheint: ein weiß-graues Verkehrsschild, das auf das Ende der Fußgängerzone hinweist.

 

Noch weniger offensichtlich ist die Situation für Auto- und Lastwagenfahrer, die aus Richtung Karlstraße auf der Wilhelmstraße fahren. Außer ein paar gepflasterten Streifen auf dem Straßenbelag weist nichts darauf hin, dass man gerade auf eine Fußgängerzone zufährt.

Mitunter kommt es an dieser Stelle zu brenzligen Situationen

Diese Konstellation sorgt mitunter für brenzlige Situationen – insbesondere dann, wenn Autofahrer oder Zulieferer mit erhöhtem Tempo auf die Kreuzung zupreschen (wobei selbst die in der Straße erlaubten 30 Stundenkilometer für diese Stelle zu schnell sein dürften). Wenn dann beispielsweise noch ein E-Scooter-Fahrer von der Seite heran rauscht, hilft manchmal nur noch eine Notbremsung.

Das war knapp: Bremsspur an der Kreuzung Wilhelmstraße / Bahnhofstraße. Foto: Dzubba

Die Spuren eines solchen Bremsmanövers sind zuletzt Markus Dzubba auf dem Weg zur Arbeit aufgefallen. „Das ist aus meiner Sicht gegen jede Vernunft“, sieht der Malmsheimer die Bremsspur als Warnsignal. Er geht davon aus, dass – ebenso wie er selbst – auch viele anderen Passanten bisher überhaupt nicht mitbekommen haben, dass die Fußgängerzone auf Höhe der Wilhelmstraße unterbrochen ist und der Autoverkehr hier mittlerweile Vorfahrt hat. Laut Stadtverwaltung gilt dies seit dem vergangenem Herbst – genauer gesagt seit Abschluss der Bauarbeiten und Abbau der Sperrungen rund um das dortige BB-Wohnbauprojekt.

Die Beschilderung sei leicht zu übersehen, „vor allem, wenn man bisher gewohnt war, als Fußgänger Vorrang zu haben“, findet der Mobilitätsbeauftragte beim Böblinger Landratsamt. „Das Unding des Jahres“ nennt Markus Dzubba deshalb diese veränderte Regelung. Sie stelle nämlich eine Gefahr für alle dar: „Vor allem für Ältere, Kinder, Tiere und Menschen mit Handicap.“

Wer sich die Situation eine Zeit lang anschaut, macht zweierlei Beobachtungen: Erstens scheint ein Großteil der Menschen, die hier mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, mit der Situation sehr gut vertraut zu sein. Die meisten bremsen nämlich auf Höhe der Osiander-Buchhandlung ab, nur wenige fahren mit mehr als geschätzten 20 Stundenkilometern über die Kreuzung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel und in diesen Fällen wird es durchaus brenzlig.

Passanten, Radler und E-Roller-Fahrer achten kaum auf den Verkehr

Hier kommt die zweite Beobachtung ins Spiel, denn auf der Bahnhofstraße überqueren viele die Kreuzung, ohne auch nur einmal zur Seite oder von ihrem Smartphone hochzuschauen. Das gilt insbesondere für Radfahrer und E-Roller-Fahrer, die teilweise mit einer übergroßen Portion Gottvertrauen gesegnet zu sein scheinen.

Auf Nachfrage verweist man bei der  Böblinger Stadtverwaltung zunächst auf das vermeintlich Offensichtliche – nämlich, dass die Bahnhofstraße „eine reine Fußgängerzone“ sei, unterbrochen durch die Querung Wilhelmstraße. Darüber hinaus halte man sich hier schlichtweg an rechtliche Vorgaben. „In Fußgängerzonen dürfen keine Verkehrszeichen für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet werden“, erklärt ein Pressesprecher der Stadt auf Nachfrage. Um die Regelung für Fußgänger vor Ort noch klarer zu machen, plane man weitere Optimierungen – konkret soll ein Zebrastreifen das Überqueren der Wilhelmstraße vereinfachen und sicherer machen.

Am Ende kommt es aus Sicht der Stadtverwaltung aber auf jeden selbst an – weswegen die Stellungnahme aus dem Rathaus mit einem Hinweis auf Paragraf eins, Absatz eins der Straßenverkehrsordnung endet: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“