Eine brennende Kerze steht am Sonntag im Schlossgarten an der Absperrung der Baustelle für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Foto: dpa

Parkschützer stellen Strafanzeige gegen die Bahn-Tochter DB Projektbau GmbH.

Stuttgart - Nach der Baumfällaktion im Stuttgarter Schlossgarten hat die Initiative Parkschützer bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Bahn-Tochter DB Projektbau GmbH gestellt. Hintergrund ist nach Informationen vom Sonntag das Ignorieren von Artenschutzvorschriften. „Die Bahn muss sofort sämtliche Arbeiten im Schlossgarten einstellen, weil das Eisenbahnbundesamt schon die Baumfällungen an sich verboten hat“, sagte der Sprecher der Initiative, Matthias von Herrmann, der Nachrichtenagentur dpa. Demonstranten hatten die Rodung mit Blockaden verhindern wollen, die am Donnerstag von der Polizei gewaltsam aufgelöst wurden. Auch die Naturschutzorganisation BUND bewertet die Abholzung als illegal.

Sorge um seltenen Juchtenkäfer

Hintergrund der Strafanzeige der Stuttgart-21-Gegner ist ein Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom vergangenen Donnerstag. Darin hatte das EBA Zweifel wegen der Baumfällungen angemeldet. Anlass dafür war unter anderem das Vorkommen des seltenen Juchtenkäfers auf dem betroffenen Areal des Stuttgarter Schlossgartens.

In dem Schreiben hatte die Behörde die Bahntochter DB Projektbau noch am Donnerstag aufgefordert, ihr weiteres Vorgehen vor dem Fällen der Bäume aus Naturschutz-Gründen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart und dem Bundesamt abzustimmen. Wenige Stunden vor Beginn der Rodung am frühen Freitagmorgen hatte es noch Gespräche zwischen DB Projektbau und dem Eisenbahnbundesamt gegeben, in denen offene Fragen geklärt worden seien, sagte eine Bahnsprecherin der dpa noch am Samstag.

Mögliche Konflikte mit dem Naturschutz

In dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Brief des Eisenbahn-Bundesamtes hatte es geheißen: „Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Baumfällarbeiten im Schlosspark weise ich darauf hin, dass Sie mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen dürfen, bevor diese konkreten Ausführungsunterlagen dem Eisenbahnbundesamt vorgelegt wurden.“ Ein Gutachten habe ergeben, dass zum Schutz des schwarzen Juchtenkäfers einige Bäume stehen bleiben oder beispielsweise Käfer samt Larven umgesiedelt werden müssten. Auch Untersuchungen zu Fledermäusen oder zur Hohltaube seien beim weiteren Vorgehen zu berücksichtigen. Das Bundesamt müsse über das weitere Vorgehen bis zum kommenden Freitag (8. Oktober) informiert werden, um mögliche Konflikte mit dem Naturschutz beurteilen zu können. „Das Eisenbahnbundesamt hat keinen Stopp der Fällarbeiten verfügt“, sagte die Bahnsprecherin weiter.

„Die Aussage des Eisenbahnbundesamts, es habe nie einen Fäll- oder Baustopp verhängt, ist richtig, verfehlt aber das Thema des EBA- Briefes“, meinte nun Herrmann. In dem Brief vom Donnerstag werde nicht ein Fäll- oder Baustopp verhängt, sondern das EBA verbiete, mit den Fällungen überhaupt erst zu beginnen, bevor nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Artenschutz Genüge getan sei.