Schilder sollen auf den Sperrbezirk hinweisen. Foto: dpa/Holger Hollemann

Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der Erreger der Geflügelpest weiter ausgebreitet hat. Das Landratsamt muss dennoch Maßnahmen ergreifen und geht kein Risiko ein.

Oberriexingen - Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der Erreger der Geflügelpest, die vergangene Woche in einem Betrieb in Oberriexingen (Kreis Ludwigsburg) festgestellt wurde, weiterverbreitet hat: Weitere Geflügelhaltungen in der Umgebung seien klinisch untersucht worden, alle mit negativem Ergebnis, und auch die Proben im Anschluss seien negativ ausgefallen, teilte das Landratsamt am Dienstag mit.

Trotzdem müssen nun in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb ein Sperrbezirk und in einem Radius von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. „Darauf werden von Mittwoch an Hinweisschilder an den Hauptzufahrtsstraßen hinweisen“, berichtet Andreas Fritz, Sprecher des Landratsamtes. Zugleich wird eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die näher beschreibt, was im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet beachtet werden muss.

Was gilt im Sperrbezirk?

Dazu gehört im Sperrbezirk unter anderem, dass alles Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel in den Ställen bleiben müssen – oder die Halter müssen beispielsweise Netze zum Schutz vor Wildvögeln anbringen – auch wenn derzeit nicht davon ausgegangen wird, dass diese den Erreger in den Kreis gebracht haben. Außerdem dürfen im Sperrbezirk weder lebendes Geflügel noch Säugetiere, Geflügelfleisch oder Eier aus Geflügelbeständen und in solche hinein gebracht werden. Federviehhalter müssen penibel Sicherheitsvorgaben und seuchenhygienische Maßnahmen einhalten, um die Einschleppung oder Verschleppung des Geflügelpesterregers zu verhindern.

Im Beobachtungsgebiet, das einen größeren Radius umfasst, wird vorerst noch von einer generellen Aufstallungspflicht abgesehen. Ansonsten gelten dieselben Restriktionen wie im Sperrgebiet. In beiden Zonen gibt es aber Ausnahmen für so genannte „Konsumeier“, die über zugelassene Eierpackstellen vertrieben und dort mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.

Wie lange gelten die Regeln?

Aller Voraussicht nach muss der Sperrbezirk bis zum 14. April aufrechterhalten bleiben. Danach wird er zum Beobachtungsgebiet, und wenn keine weiteren Fälle mehr auftreten, sollen alle Restriktionsgebiete im Landkreis nach dem 23. April aufgehoben werden. Den Erreger schleppten nach jetzigem Kenntnisstand Legehennen ein, die der Oberriexinger Betrieb von einem Geflügelhandel aus Nordrhein-Westfalen gekauft hatte. Alle Hennen hatten daraufhin am vergangenen Mittwoch getötet und der Betrieb gereinigt und desinfiziert werden müssen.