Geflügelpest im Kreis Böblingen: Für Hühner, Gänse und andere Geflügelarten gilt seit Mittwoch ein Aufstallgebot. Foto: Eibner-Pressefoto/Feichter

Nach mehreren bestätigten Fällen von Geflügelpest im Landkreis Böblingen gilt bis Ende März Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen. Für Tiere und Halter bedeuten die strengen Auflagen eine enorme Belastung.

Zunächst waren es nur einige vereinzelte Fälle. Mittlerweile mehren sich die Ausbrüche der Geflügelpest im Land. Im Kreis Böblingen gab es bisher drei bestätigte Fälle: Neben zwei Nachweisen bei Graugänsen im Stadtgebiet von Leonberg war zuletzt auch ein Turmfalke in Hildrizhausen an der der umgangssprachlich als Vogelgrippe bezeichneten Krankheit gestorben. Das Landratsamt schlug daraufhin Alarm und erließ zum Mittwoch eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis. Zugleich richtete die Behörde einen mit strengen Auflagen verbundenen Appell an alle Geflügelhalter, „penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten“, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.