Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Ludwigsburg hat den brutalen Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: factum/Bach

Ein 48-Jähriger, der seine Lebensgefährtin mit einem Hammer und einem Messer schwer verletzt hatte, ist vom Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Ludwigsburg - Er hatte seiner Lebenspartnerin mit dem Hammer auf die Stirn geschlagen und mit einem Küchenmesser ins Bein gestochen. Nun hat das Schöffengericht einen 48-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es angesichts der Aussagen des 39-jährigen Opfers und medizinischen Gutachten als erwiesen an, dass der Mann für die Gewalttaten verantwortlich ist.

Immer wieder hatte die Frau die Polizei aufgesucht, weil ihr Partner sie misshandelt hatte. Doch fast jedes Mal hatte sie die Anschuldigungen auch wieder zurückgenommen und vorgeschoben, Unfälle hätten zu den Verletzungen geführt. Dies geschah aber, wie sich herauskristallisierte, jeweils auf Druck des Angeklagten. Der alkoholkranke Mann hatte gedroht, andernfalls ihrer Familie Gewalt anzutun oder Amok zu laufen. Nach dem Angriff mit Hammer und Messer hatte er tagelang verhindert, dass die Frau sich ärztlich versorgen ließ. Die Verhandlung war für eine Woche unterbrochen worden, um medizinische Atteste über die Verletzungen einholen zu können – unter anderem den Notfallbericht der Klinik, welche die Frau dann Tage später doch noch aufgesucht hatte.

Um zu verhindern, dass der Angeklagte zwischen den Verhandlungstagen flüchtet oder der Frau etwas antut, war er bis zur Fortsetzung des Prozesses in Untersuchungshaft gekommen. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft.