Wilderei war schon damals, anno 1913, verboten. Foto: dpa/Carsten Rehder

Gut sichtbar erinnert der Klinglerstein bei Waldenbuch an eine grausame Tat unter Plattenhardter Jugendlichen im Jahre 1913. Wir erzählen, was damals geschehen ist.

Waldenbuch - Der 19. Juli 1913 war ein heftiger Schicksalstag für drei junge Plattenhardter, für einen endete er sogar tödlich. Der 18-jährige Gottlob Ruck und der 19-jährige Christian Mack machen sich an diesem Tag auf den Weg in den Schönbuch. Ihr Vorhaben: Sie wollen wildern. Das war zwar auch schon in diesen Tagen verboten, aber dennoch gang und gäbe, zumal in Hungerszeiten. Und Wildtiere gab es viele in den herrschaftlichen Wäldern. Der Zeitpunkt schien günstig gewählt. An diesem Tag war eine Holzauktion bei der Burkhardtsmühle, für die Forstleute ein Pflichttermin.

Doch der Forstanwärter Wilhelm Klinger aus Waldenbuch ist nicht bei der Auktion, sondern macht einen seiner üblichen Kontrollgänge. Er entdeckt die beiden Wilderer und fordert sie auf, ihre Waffen niederzulegen. Doch es kommt zu einem Schusswechsel und zu einer üblen Schlägerei unter den Dreien. Klingler bleibt schwer verletzt liegen mit einer Schusswunde, die wildernden Jugendlichen fliehen und lassen Klingler mit mehreren Schädelbrüchen liegen. Zeugen sehen die beiden dann wieder im Plattenhardter Gasthaus „Zum Posthörnle“ bei Schnaps und Bier. Gottlob Ruck plagt wohl das Gewissen und er erzählt noch am gleichen Abend seinen Eltern, was im Wald geschehen ist. Aber auch so stehen die beiden schnell im Verdacht, etwas mit dem Verschwinden von Klingler zu tun zu haben, gestehen schließlich ihre Tat und führen die Polizei zum inzwischen verstorbenen Forstanwärter.

Langjährige Haftstrafen

Die Details zum Tathergang und weitere sind bekannt aus den Protokollen der Gerichtsverhandlung, die am 10. November vor dem Stuttgarter Schwurgericht stattgefunden hat. Nur wer den tödlichen Schuss abgegeben hat, blieb offen, die beiden Wilderer beschuldigten sich gegenseitig. Mack wurde zu zehn Jahren und sieben Monate Haft verurteilt, Ruck zu zwölf Jahren und einem Monat.

Ruck bricht 1917 aus dem Zuchthaus in Ludwigsburg aus. Er taucht unter. Als etwa ein Jahr später ein Polizeibeamter Ruck auf der Straße in Waldenbuch kontrollieren will, wird auch er von Ruck erschossen. Der Täter wird erneut verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er stirbt während der NS-Zeit unter ungeklärten Umständen im Zuchthaus.

Mack aber sitzt seine Strafe ab und wandert dann nach Amerika aus. Dort bringt er es zu beträchtlichem Wohlstand. „Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrt er als begüterter Mann wieder auf die Filder zurück und wohnte bis zu seinem Tod in Harthausen“, berichtet der Stadtarchivar Nikolaus Back in dem Band „Filderstadt und sein Wald“.

Klinglerstein ist wieder gut sichtbar

An den Toten und an das wechselhafte Schicksal der beiden anderen erinnert heute zum einen ein Gedenkstein, der so genannte Klinglerstein, den das Forstamt in Erinnerung an den tapferen Kollegen quasi am Tatort aufstellen ließ. Seit Februar ist er wieder gut sichtbar an einem Wanderweg zwischen Waldenbuch und Glashütte, zuvor war er fast schon zugewuchert. Hinzugekommen ist dazu eine Infotafel aus heutigen Tagen, die noch einige Sachverhalte zum Gedenkstein aufklärt. Also eine gute Gelegenheit, an dem Ort vorbeizuschauen, an dem zwei Plattenhardter zu Mördern wurden.