Acht Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat die Stadt in einem öffentlichen Gedenken an die Opfer erinnert. Foto:  

Hunderte Menschen erinnern in Winnenden an den Amoklauf eines 17-Jährigen vor acht Jahren. Der ehemalige Schüler tötete damals 15 Menschen und sich selbst.

Winnenden - Acht Jahre nach dem Amoklauf an einer Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) hat die Stadt mit einer öffentlichen Gedenkfeier an die Opfer erinnert. Die Kirchenglocken läuteten am Samstag um 9.33 Uhr, zu dem Zeitpunkt, als am 11. März 2009 der erste Notruf bei der Polizei eingegangen war. Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth (CDU) hielt die Ansprache, anschließend verlasen zwei Mitglieder des Jugendgemeinderates am Mahnmal im Stadtgarten nahe der Schule die Namen der 15 Opfer. Ein Sprecher des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden schätzte die Zahl der Besucher bei der Gedenkfeier auf etwa 500. Unter den Gästen seien Angehörige der Opfer sowie Politiker gewesen.

Am Abend fanden Gottesdienste und Gebete statt. Der 17 Jahre alte Amokläufer hatte damals an seiner ehemaligen Realschule und auf der Flucht 15 Menschen getötet. Anschließend erschoss er sich selbst.

Die Tatwaffe hatte der Vater unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er war deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Am Freitag wurde auch bekannt, dass der Rechtsstreit zwischen der Unfallkasse Baden-Württemberg und dem Vater beigelegt ist. Der Vater von Tim K. erklärte sich bereit, 500 000 Euro für einen Teil der Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat zu zahlen, wie ein Sprecher der Unfallkasse in Stuttgart mitteilte.

Mit dem außergerichtlichen Vergleich seien dann alle Ansprüche für die Heilbehandlung und Therapien von betroffenen Lehrern und Schülern abgegolten. Bislang seien der Unfallkasse rund 700 000 Euro an Kosten entstanden - für Rentenzahlungen und Ausgaben für die psychologische Betreuung, hieß es. Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater bereits 2015 zur Zahlung verurteilt. Damals wurde aber die Summe zunächst nicht festgelegt.