Woche für Woche ist die Polizei im Einsatz, um die Sicherheit der Zuschauer bei Fußballspielen zu gewährleisten. Foto: Lichtgut - Oliver Willikonsky

Die Landtags-SPD will baden-württembergische Vereine an den Kosten für überdurchschnittliche Polizeieinsätze rund um Fußballspiele beteiligen. Das bringe allerdings kein Plus an Sicherheit, kommentiert unser Titelautor Nils Mayer.

Stuttgart - Woche für Woche ist die Polizei im Einsatz, um die Sicherheit der Zuschauer bei Fußballspielen zu gewährleisten. Rund um Partien, bei denen durch rivalisierende Fangruppen Ausschreitungen drohen, werden besonders viele Beamte eingesetzt. Die Landtags-SPD will, dass Vereine sich an den anfallenden Kosten beteiligen. Für Steuerzahler, die mit Fußball nichts anfangen können, klingt das gut und gerecht. Weil ihr Gesetzentwurf aber an vielen Stellen zu unbestimmt ist und das Grundrecht auf Berufsfreiheit aller Veranstalter von kommerziellen Events mit mehr als 5000 Besuchern einschränken würde, ist er verfassungsrechtlich kaum haltbar. Auch inhaltlich befindet sich die SPD auf dem Holzweg. Rechnungen bringen den Zuschauern kein Plus an Sicherheit.

Harte Strafen von Staat und Clubs sind besser

Ohnehin werden in der Debatte um Fangewalt und mögliche Lösungen drei Aspekte gerne vergessen: dass Fußballunternehmen Steuern zahlen und Sicherheitsdienste engagiert haben; dass es gemessen am Zuschaueraufkommen nur ganz wenige Straftaten gibt; und dass die Fanszenen Heranwachsenden eine soziale Heimat bieten und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Um die Sicherheit bei Fußballspielen weiter zu erhöhen, sind faire Dialoge und harte Strafen von Staat und Clubs gegen Straftäter deutlich wirkungsvoller als Gebührenbescheide.

Auch würde es nicht verwundern, wenn nach Spielen, die als risikoreich eingestuft werden, aber friedlich verlaufen, Diskussionen beginnen, ob die Polizei nicht zu viele Beamte eingesetzt hat. Zwei Szenarien drohen: entweder wollen die Clubs über die Zahl der Einsatzkräfte mitentscheiden oder sie ziehen nach jedem Spieltag vors Gericht. Beide sollte sich das Land ersparen. Die öffentliche Gefahrenabwehr, auch vor Stadien, muss der Staat erfüllen – ohne dabei über Kostenerstattungen nachdenken zu müssen.

nils.mayer@stuttgarter-nachrichten.de