Die Kinderbetreuung wird teurer. Foto: dpa

Wegen eines Formfehlers mussten die Steinenbronner Gemeinderäte ein zweites Mal darüber beschließen, ob Eltern für die Betreuung ihrer Kinder künftig mehr zahlen sollen. Sie blieben beim Ja. Elternvertreter sehen dies kritisch.

Steinenbronn - Für die Betreuung ihrer Kinder müssen Steinenbronner Eltern demnächst tiefer in die Tasche greifen. Die neue Gebührenordnung war vom Gemeinderat bereits Mitte November beschlossen und im Gemeindeblatt verkündet worden. Allerdings hatte sich in die Veröffentlichung ein falsches Datum geschlichen, so dass ein erneuter Beschluss zur Korrektur des Formfehlers notwendig wurde. Mit einer Gegenstimme verabschiedete das Gremium am Dienstag ein zweites Mal die Satzung.

Diese sieht neben flexibleren Betreuungsformen auch höhere Kosten vor. Je nach Alter, Stundenkontingent und Geschwisterzahl innerhalb einer Familie werden etwa in Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten monatlich zwischen 25 und 157 Euro fällig. Die Grundgebühr in der Krippe beträgt für Ein- bis Zweijährige je nach Betreuungsumfang zwischen 44 und 382 Euro; der Obolus für Nachmittagsstunden sowie Mittagessen kommt obendrauf.

Vor dem Beschluss forderten etliche Mütter ein Überdenken der Pläne. Vor allem die Erhöhung für zwei- bis dreijährige Krippenkinder um etwa 25 Prozent nannte eine Elternvertreterin unverhältnismäßig: „Wir bitten wirklich darum, die Gebühren noch mal durchzurechnen“, sagte sie. Auf manche Betroffene komme eine Mehrbelastung von bis zu 1000 Euro im Jahr zu; das Berechnungssystem erscheine ungerecht und nicht ausreichend durchdacht.

Weder Härteklausel noch Übergangslösung

Die Bitte um eine Härteklausel oder Übergangslösung wenigstens für jene Kinder, die bereits betreut werden, fand allerdings kein Gehör. Die Verwaltung habe die Pläne wiederholt diskutiert, ohne auf ein rundum zufriedenstellendes Modell zu stoßen, sagte Sarah Kohler, die stellvertretende Kämmerin. Bürgermeister Johann Singer betonte: „Wir können nicht anders.“

Ungeachtet vorangegangener Erhöhungen liege der Kostendeckungsgrad bei elf Prozent, anzustreben sei eine Quote von 20 Prozent. Auch die Ratsmitglieder sahen keine Möglichkeit, vom Beschluss abzurücken: Die Erhöhung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Das Anliegen eines anderen Vaters scheint sich hingegen zu klären: Die bereits seit April vakante Leitungsstelle im Kindergarten Goldäcker soll einem nichtöffentlich gefassten Beschluss zufolge besetzt werden – „im Frühjahr“, lautete die Auskunft.