Waffenbesitzer müssen für städtische Kontrollen bezahlen: Foto: dpa-Zentralbild

Die Gebühren für Waffenkontrollen zuhause bei den Waffenbesitzern in Stuttgart sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Kontrollgebühren der Stadt Esslingen seien dagegen rechtswidrig.

Stuttgart/Esslingen - Der Jäger und Sportschütze aus Stuttgart, der gegen die Gebühren für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen geklagt hat, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat die Gebührenordnung der Stadt Stuttgart für rechtmäßig befunden und die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 5 K 5424/14). Die Waffenkontrollgebühren der Stadt Esslingen seien dagegen rechtswidrig (Aktenzeichen 5 K1396/14), so die Richter.

Nach Auffassung der Richter der 5. Kammer des VG ist die Gebührenregelung, die der Stuttgarter Gemeinderat im Juli 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2012 beschlossen hat, in Ordnung. Stuttgart erhebt pro Kontrolle inklusive einer Waffe eine Grundgebühr von 126,90 Euro, jede weitere Waffe schlägt mit 9,30 Euro zu Buche. Ein Stuttgarter Waffenbesitzer, in dessen Wohnung die Kontrolleure vier Waffen gesichtet und dafür 154,80 Euro berechnet hatten, hält die Gebühr für zu hoch. Ihr liege eine falsche Kalkulation zugrunde. Die Vor- und Nachbereitungszeit einer Vor-Ort-Kontrolle sei mit insgesamt 60 Minuten zu lang angesetzt, der Augenschein jeder Waffe mit fünf Minuten ebenso. Und Leerfahrten, also wenn ein Waffenbesitzer bei einer nicht angekündigten Kontrolle nicht angetroffen wird, dürften auch nicht in die Kalkulation einfließen. Das VG sieht das anders.

Esslinger Waffenbesitzer gewinnt gegen Stadt

Die detaillierten Begründungen des Urteils liegen noch nicht vor. Der Kläger kann, wenn er das schriftliche Urteil geprüft hat, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung beantragen.

Ein Waffenbesitzer aus Esslingen, der die Stadt wegen ihrer Kontrollgebühren vor das Verwaltungsgericht zitiert hat, war dagegen erfolgreich. Die Stadt Esslingen erhebt eine Rahmengebühr von 108 Euro bis 600 Euro. Diese Gebührenordnung sei wegen fehlerhafter Kalkulation unwirksam, so die Richter der 5. Kammer. Auch die Stadt Esslingen kann das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim anzufechten versuchen.