Sechs von sieben Autokäufern nehmen einen Gebrauchten. Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Zeitschrift Finanztest (4/2016) Tipps zusammengestellt, worauf man beim Kauf achten sollte. Foto: Fotolia/© Schlierner

Manipulationen am Tachostand oder verschwiegene Mängel – beim Kauf eines Gebrauchtwagens gebe es viele Fallstricke, warnt die Stiftung Warentest. Und nicht jeder Betrug lässt sich für den Laien einfach durchschauen. Worauf Verbraucher achten sollen.

Wo kauft man einen Gebrauchtwagen am besten: beim Händler oder privat?
Nach Angaben der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) entschieden sich im Jahr 2015 etwa 39 Prozent der Kunden für den Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson. Den Grund kann Michael Bruns, Redakteur der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, klar benennen: „Ein Gebrauchter von einer Privatperson ist in den meisten Fällen günstiger als ein gleichwertiger Händlerwagen.“ Andererseits sind solche Käufe auch riskanter: So dürfen Privatpersonen schriftlich im Vertrag die Gewährleistung für das Auto komplett ausschließen. „Das heißt, sie müssen dann nicht mehr dafür einstehen, dass das Auto technisch in Ordnung ist“, sagt Bruns.
Wer mehr Wert auf Sicherheit legt, kauft den Gebrauchten lieber beim Händler. „Das Auto muss dann einer Sichtprüfung unterzogen worden sein“, sagt Bruns. Auch muss der Händler sichergestellt haben, dass alles funktioniert. Zudem gilt bei professionellen Händlern die Gewährleistungspflicht. „Die gilt normalerweise zwei Jahre, darf bei Gebrauchtwagen aber auf ein Jahr verkürzt werden“, sagt Bruns. Aber auch das muss schriftlich festgelegt sein. „Ansonsten gelten ganz normal zwei Jahre.“
Was fällt unter die Gewährleistung?
Darüber wird gern gestritten: „Denn unter die Gewährleistung fallen nicht Schäden, die durch Verschleiß entstanden sind“, sagt Michael Bruns von der Stiftung Warentest. Sprich: Sind die Bremsscheiben schon nach 5000 Kilometern seit dem Kauf so abgenutzt, dass sie erneuert werden müssen, muss der Händler nicht haften. „Das fällt unter üblichen Verschleiß“, sagt Bruns. Tatsächliche Mängel liegen vor, wenn beispielsweise ein Kabel durchbrennt oder schon nach 88 000 Kilometern der Motor stirbt. „Wichtig ist, dass diese Mängel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf entdeckt werden“, sagt Bruns. Denn dann gilt für den Kunden noch die Beweiserleichterung. Sprich: Der Händler muss beweisen, dass das Problem nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Was gilt es vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens zu beachten?
Die Stiftung Warentest empfiehlt, sich die Schwächen und Stärken der einzelnen Automodelle genau anzuschauen. Eine gute Übersicht bieten hierbei die Informationsblätter des Automobilclubs ADAC. „Diese sollte man auch zum Besichtigungstermin mitnehmen und direkt am Auto durchgehen“, sagt Michael Bruns. Am besten zusammen mit jemandem, der sich mit Autos auskennt. Oder aber man hält sich an Bruns’ zweiten Tipp: „Machen Sie vor der Besichtigung schon einen Werkstatttermin aus, fahren Sie bei der Probefahrt dort vorbei und lassen sich das Auto von einem Fachmann ansehen“, sagt Bruns. Im Prinzip dürfte der Fahrer nichts dagegen haben – „es entsteht ja für ihn dadurch kein Nachteil“.
Wie sieht es mit Versicherungen aus?
Wichtig ist auch, schon vor dem Kauf das Auto gut zu versichern. „Hat das Auto noch keine Vollkaskoversicherung, ist schon die erste Fahrt vom Händler nach Hause riskant“, sagt Bruns. Wer dann einen Unfall baut, ist nur über seine Haftpflicht versichert. Die Kosten für den Schaden am Auto muss man selbst übernehmen. Daher rät Bruns dazu, sobald die elektronische Versicherungsbestätigung des Neuversicherers vorliegt, zu prüfen, ob diese neben dem Haftpflichtschutz auch die gewünschte Vollkasko umfasst.
Die Bezeichnung Unfallwagen – ist sie ein Ausschlusskriterium?
Handelt es sich beim Gebrauchtwagen um ein Unfallauto, muss das der Verkäufer von vornherein klarstellen. „Dazu ist er gesetzlich verpflichtet“, sagt Michael Bruns. Was genau als Unfallwagen bezeichnet wird, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen deutlich gemacht: „Als Unfallschaden gilt alles, was kein oberflächlicher Lackschaden ist“, sagt Bruns. Demnach müsse ein Unfallwagen, an dem bislang nur der Kotflügel ersetzt oder wieder zurechtgebogen werden musste, per se kein schlechtes Auto sein.
Wie erkennt man unseriöse Händler?
Es gibt verschiedene Warnzeichen, bei denen Verbraucher von einem Gebrauchtwagenkauf lieber Abstand nehmen sollten, sagt Michael Bruns: etwa wenn die Angaben im Inserat nicht mit denen im Kaufvertrag übereinstimmen. „Oder aber der Verkäufer preist Leistungen des Autos an, die er nicht in den Kaufvertrag schreiben möchte“, so der „Finanztest“-Redakteur. Stutzig sollten Käufer auch werden, wenn das Auto kein Scheckheft hat oder es darin Unregelmäßigkeiten gibt – „beispielsweise wenn alle Einträge über Jahre hinweg mit derselben Handschrift gemacht worden sind und sich auch die Farbe des Kugelschreibers stark ähnelt“, sagt Bruns.
Wie groß ist die Gefahr eines Tachobetrugs?
Bei fast jedem dritten Gebrauchtwagen werden laut einer Studie des Tüv Rheinland die Kilometerangaben verändert. Die Veränderung von Tachos gilt als Betrug und ist somit eine Straftat. Wer dabei erwischt wird, kann zu Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Der Tüv Süd rät daher, das Inspektionsheft genau zu prüfen: Ist es lückenlos geführt? Sind dort alle Reparaturen und Hauptuntersuchungen samt der jeweiligen Kilometerstände zu finden? Fehlt dieses Heft, sollte man auf die Vorlage von HU-Berichten und Reparatur-rechnungen bestehen. Auch der Ölwechsel kann Hinweise auf Manipulationen liefern: Wenn das Öl laut Kleber bei 180 000 Kilometern ausgetauscht werden muss, der Tacho 100 000 Kilometer zeigt, stimmt etwas nicht. Normal steht der Ölwechsel alle 30 000 Kilometer an.