Weil die Geologie den Bau eines Fluchttunnels im Stuttgarter Talkessel verhinderte, darf die Bahn nun eine Rettungszufahrt von Stuttgart 21 als Alternative nutzen.
Die Deutsche Bahn kann bei Stuttgart 21 einen Fluchtweg im Fildertunnel an eine andere Stelle als ursprünglich geplant verlegen. Der Bau der Rettungsröhre scheiterte vor rund fünf Jahren an der schwierigen Geologie im Stuttgarter Talkessel. Nun wird die sogenannte Rettungszufahrt, die neben dem Wagenburgtunnel in den Berg führt, gleichzeitig zum Fluchttunnel. Diese Lösung bedurfte jedoch einer Ausnahmegenehmigung.
Die beiden Röhren des Fildertunnels werden in einem Abstand von 500 Metern miteinander verbunden. Durch diese so genannten Querschläge sollen Reisende aus liegengebliebenen Züge in die jeweils andere Röhre gelangen, die dann als Fluchtweg dient. Das erste dieser Verbindungsbauwerke „konnte aufgrund geologischer Randbedingungen nicht komplett erstellt werden“, schreibt das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) nun in seinem Planfeststellungsbeschluss, der der Baugenehmigung gleichkommt.
Die Rettungszufahrt als Alternative
Die nun genehmigte Änderung schränke „weder die Funktion noch die Kapazität des ursprünglichen Vorhabens ein und stellt keine tatsächlichen Hindernisse für die Verwirklichung des Gesamtprojektes dar“. Statt des nicht verwirklichten Verbindungsbauwerks soll nun die bereits fertiggestellte Rettungszufahrt dessen Funktion übernehmen. Dabei handelt es sich um einen mit Straßenfahrzeugen befahrbaren Stollen, der neben dem Wagenburgtunnel in den Berg getrieben wurde. Die dort installierten Zufahrtstore bedurften aber einer sogenannten „Zustimmung im Einzelfall“ (ZiE), die mittlerweile vorliege.
Dieser ZiE wiederum liege auch „das angepasste Flucht- und Rettungskonzept zu Grunde“, das von der Genehmigungsbehörde „als ausreichend“ angesehen werde. Anforderungen an Fluchtwegführung und -längen seien eingehalten. „Seitens der beteiligten Branddirektion Stuttgart und des Regierungspräsidiums Stuttgart“, seien keine Bedenken geäußert worden.
Die Bahn hatte den Bau des Verbindungsbauwerks bereits vor fünf Jahren eingestellt. Ein Sprecher betonte auf Anfrage, dass auch nach der nun genehmigten Planänderung der „im Regelwerk vorgegebene Abstand zwischen den Verbindungsbauwerken von höchstens 500 Metern“ weiterhin eingehalten werde.