Gasinfrastruktur ist teuer. Traditionell wird sie durch eine Kopplung an die Ölpreise finanziert Foto: EPA

Der Bundesgerichtshof bleibt seiner Linie treu und dehnt die Rechte von einzelnen Verbrauchern auf weitere Gruppen aus.

Worum ging es in der Klage?
Konkret lagen dem Bundesgerichtshof ( BGH) drei Klagen von Wohnungseigentümergemeinschaften vor. Diese wehrten sich gegen Preisanpassungsklauseln, die sie mit dem Energieversorger Eon und einer Firmentochter abgeschlossen hatten. Die Eigentümer wollten die höheren Preise in Gasverträgen nicht akzeptieren. In einem Fall waren fast 185 000 Euro Differenz zusammengekommen. (AZ: VIII ZR 243/13)
Was haben die Richter exakt entschieden?
Die Richter haben die weitreichenden Verbraucherrechte, die Individuen genießen, auf ganze Gruppen ausgedehnt. 2011 befanden sich nach Daten des Statistischen Bundesamts 9,3 Millionen Wohnungen in Hand mehrerer Eigner. Diese Gemeinschaften haben nach dem jetzigen Entscheid die gleichen Rechte wie einzelne Eigner oder Mieter.
Was war an den Gasverträgen rechtlich strittig?
Die Richter bezogen sich in ihrem jetzigen Entscheid auf einen Richterspruch aus dem Jahr 2010. In den Verträgen der damals klagenden Kunden waren sogenannte Preisänderungsklauseln, die steigende Gastarife einzig an die Entwicklung der Ölpreise koppeln, verankert. Die Richter erkannten das grundsätzliche Interesse der Versorger an, Preissteigerungen – etwa bei der Gasbeschaffung – auch an die Kunden weiterzugeben. Allerdings kritisierten sie, dass dies ausschließlich durch die Kopplung an den Ölpreis vonstattengeht. Immerhin könnte es sein, dass andere Preisbestandteile – etwa Kosten für Vertrieb, den Unterhalt des Gasnetzes, aber auch die Steuerbelastung – zurückgehen. Eine Argumentation, die der BGH jetzt auch auf Eigentümergemeinschaften ausweitete.
Hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung?
Ja, weil Verbraucher auch in anderen Bereichen stärker geschützt sind als etwa Unternehmer – bei Verbraucherkrediten oder eben bei Energielieferungsverträgen. Eine Person verliere ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass sie Mitglied einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern sei, erklärten die Richter.
Wieso sind Gaspreise überhaupt an Ölpreise gekoppelt?

Die Kopplung der Gaspreise an die des Öls, die sogenannte Ölpreisbindung, wurde vor mehreren Jahrzehnten eingeführt, um die Erschließung der damals neuen Energiequelle Gas lukrativ zu machen – und damit die Energieversorgung nach den Ölpreisschocks der 1970er Jahre zu diversifizieren. Durch die Bindung erhielten Investoren Planungssicherheit beim Aufbau der Gasinfrastruktur.