In den meisten Lokalen wird auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen geachtet. Foto: dpa/Angelika Warmuth

Überwiegend klappt es mit der Einhaltung der Hygieneregeln in den gastronomischen Betrieben. Doch bei Kontrollen in der Landeshauptstadt kommen Mängel zutage.

Stuttgart - Rund um den Hans-im-Glück-Brunnen haben sich am Wochenende Szenen abgespielt, die manchen Gästen seltsam vorkamen. So meldete sich ein Leser unserer Zeitung, weil er sich gestört fühlte: Polizeibeamte hätten Gäste gefilmt. Die Stadt Stuttgart und die Polizei können aufklären. Am Hans-im-Glück-Brunnen haben Polizeibeamte und Vertreter der Gaststättenbehörde in der Nacht von Freitag auf Samstag kontrolliert, ob die Corona-Regeln in der Gastronomie eingehalten wurden – dazu seien auch Aufnahmen gemacht worden. Der Schwerpunkt der Kontrollen habe am Hans-im-Glück-Brunnen gelegen. „Wir haben aber nur Übersichtsaufnahmen gemacht“, betont Albrecht Stadler, der zuständige Abteilungsleiter im Ordnungsamt.

In sechs Betrieben wird etwas beanstandet

Zehn Betriebe habe man überprüft, bei sechs davon gab es etwas zu beanstanden. „Die Verstöße in den verschiedenen Betrieben ähnelten sich: Teilweise hielten sich zu viele Gäste in den Betrieben auf; daher konnten die Abstandsregeln nicht überall eingehalten werden“, sagt Stadler. Es seien auch die Vorschriften zur Erhebung der Gästedaten nicht überall gleich gut umgesetzt worden. In einigen Betrieben sei diese Vorschrift „mit elektronischer Hilfe gut geregelt“ gewesen, so Stadler. Die meisten Mitarbeiter der Betriebe hätten Mund-Nase-Bedeckungen getragen, „manche aber leider ,auf halbmast‘, sprich unter der Nase“, so Stadler. Da diese Trageweise keinen Schutz darstelle, habe man die Personen angesprochen. In einer Bar hätten die Barkeeper ohne Masken gearbeitet. Zwar seien dort keine Gäste im Lokal gewesen, doch der Weg zur Toilette führe an der Bar vorbei. Die Betreiber sollen nun entweder auch Masken oder eine Plexiglaswand besorgen, riet das Ordnungsamt. Bei mehreren Betrieben standen mehr Stühle im Außenbereich als erlaubt, dadurch sei die Feuergasse blockiert gewesen.

Die Verstöße würden nun zur Anzeige gebracht. Stadler: „Vier Betriebe müssen jetzt ihr Hygienekonzept deutlich verbessern und darlegen, wie sie solche Verstöße künftig vermeiden wollen.“ Insgesamt sei aber zu erkennen, dass die Betriebe bemüht seien, die Verordnung umzusetzen.