Ein Mann dreht in seiner Wohnung am Thermostat einer Heizung. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Vor rund zwei Wochen hat eine Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Gaskunden vorgelegt. Nun plant die Bundesregierung einen ersten Entlastungsschritt.

Die Gaspreisbremse der Bundesregierung nimmt langsam Fahrt auf. Die Ampelkoalition bringt derzeit die milliardenschwere Soforthilfe für die rund 20 Millionen Gaskunden in Deutschland auf den Weg.

Geplant ist, dass Gas- und Wärme-Kunden von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden sollen. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die sogenannte Ressortabstimmung eingeleitet. In einem ersten Schritt sollen die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden. Hierzu wichtige Fragen und Antworten:

Wann greift der Preisdeckel für Gas?

Erst in einigen Monaten. Von März 2023 bis mindestens April 2024 soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs der Bundesbürger ein Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geben.

Müssen Gaskunden bis zum Frühjahr auf staatliche Hilfen warten?

Nein. Bereits im Dezember 2022 wird es eine Einmalzahlung für Fernwärme- und Gaskunden geben, um private Kunden und kleinere Firmen zu entlasten.

Welcher Verbrauch wird zugrundegelegt?

Für die Soforthilfe – also das Grundkontingent von 80 Prozent – wird die Abschlagszahlung für September 2022 der Berechnungsgrundlage sein – zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Es geht also nicht um die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch im Dezember. Der Grund: Die Verbraucher sollen nicht dazu verleitet werden, im kalten letzten Monat des Jahres die Heizung höher als sonst aufzudrehen, weil der Staat ja ohnehin die Rechnung zahlt.

Wie hoch wird die Einmalzahlung sein?

Gaskunden können schon jetzt erfahren, um wie viel Geld sie entlastet werden. Die gezahlten Abschläge sind jeden Monat gleich hoch. Dementsprechend kann man anhand der Nebenkostenabrechnung selbst überprüfen, wie hoch die Einmalzahlung sein wird.

Wird den Verbrauchern die Einmalzahlung überwiesen?

Nein. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollen die Gaskunden im nächsten Monat die Abschlagszahlung nicht selbst leisten. Stattdessen bekommt der jeweilige Energieversorger seine Rechnung direkt vom Staat bezahlt.

Was müssen Mieter beachten?

Für Mieter wird es eine Sonderregelung geben. Der Grund: Mieter schließen keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger ab. Stattdessen bezahlen sie ihre Ausgaben für Gas und Fernwärme über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter.

Der Vorschlag der Expertenkommission sieht vor, dass bei Mietshäusern mit Gaszentralheizung die staatliche Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden soll. Vermieter oder Hausverwalter haben dadurch einen gewissen bürokratischen Mehraufwand.

Wann wird die Einmalentlastung an die Mieter weitergegeben?

Viele Mieter zahlen derzeit noch vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mietern kommen die deutlich gestiegenen Gaspreise erst im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 von den Vermietern erstellt wird.

Die für Dezember geplante Entlastung wird demnach irgendwann im kommenden Jahr mit der nächsten Heizkostenabrechnung von den Vermietern an die Mieter weitergegeben.

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Heizkostenabrechnung
Zwei Maßeinheiten sind wichtig, um den Gasverbrauch anzugeben: Kilowattstunden (kWh) und Kubikmeter (m3). Auf der Heizkostenabrechnung ist der Gasverbrauch in Kilowattstunden angegeben, beim Gaszähler im Haushalt allerdings in Kubikmetern. Verbraucher sollten sich beide Werte notieren und diese miteinander vergleichen. Dabei gilt: 1 kWh entspricht etwa 0,1 m3. Dementsprechend sind 1 m3 Gas etwa 10 kWh.