Susanne Eisenmann hatte am 29. Februar vom Kultusministerium wissen wollen, wie eine verlässliche Regelung zur „zeitlichen Befreiung von der gebundenen Ganztagsschule“ für begabte Kinder möglich sei. Foto: Peter-Michael Petsch

Schulbürgermeisterin kritisiert Antwort der Kultusministerin zum Thema Ganztagsschule.

Stuttgart - Zwei Monate lang musste Bürgermeisterin Susanne Eisenmann auf eine Antwort aus dem Kultusministerium warten. Eisenmann hatte am 29. Februar wissen wollen, wie eine verlässliche Regelung zur „zeitlichen Befreiung von der gebundenen Ganztagsschule“ für begabte Kinder möglich sei. „Aufgrund der individuellen, schuleigenen Gestaltung der über den Tag verteilten Unterrichts- und Freizeitphasen sind regelmäßige (gemeinsame) Probe- oder Trainingszeiten für die Vereine kaum zu finden“, schrieb Eisenmann an Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Und fragte weiter, „ob vonseiten des Landes geplant ist, den Schulen eine Handreichung zu geben, um den verbindlichen Ganztagsbetrieb und das Engagement sowie die Förderung der Kinder außerhalb der Schule zu verbinden“.

Die Antwort der Ministerin vom 30. April klingt so: „Ein geringerer Zeitrahmen bzw. eine Befreiung vom Ganztagesbetrieb nach individuellem Bedarf wäre mit einer nachhaltigen Umsetzung des pädagogischen Ganztageskonzepts nicht vereinbar und würde zudem einen hohen organisatorischen Aufwand für die Schulen bedeuten.“

Allein das ist für Susanne Eisenmann nicht hinnehmbar: „Es ist in Bezug auf die Fragestellung eine völlig aufgeblasene Antwort.“ Inakzeptabel findet sie auch folgende Passage im ministerialen Antwortbrief: „Die Einrichtung einer Ganztagsschule ist wünschenswert, aber sie ist keine verpflichtende Vorgabe der Landesregierung. . . Das heißt, die Eltern entscheiden stets in eigener Verantwortung, ob ihr Kind am Ganztagesbetrieb der Schule teilnimmt.“

„Begabten Kindern die Möglichkeit einer Loslösung“ aus dem Ganztagesbetrieb geben

Eisenmann nennt das ein „Schwarz-Weiß-Denken, das man den Eltern dieser Kinder nicht zumuten kann“. Sie meint, man müsse den „begabten Kindern die Möglichkeit einer Loslösung“ aus dem Ganztagesbetrieb geben. Auch weil es nicht um Hunderttausende von Kindern gehe, „sondern eine kleine Gruppe von talentierten Einzelfällen, für die es eine Handreichung geben muss“.

Gerne nimmt Eisenmann das Beispiel des Hymnus-Knaben-Chors: „Die Probenzeiten beginnen da ab 14 Uhr, damit die Buben auch noch aufnahmefähig sind.“ Doch diese Anfangszeiten wären mit dem Regelbetrieb der Ganztagsgrundschule nicht zu vereinbaren. Denn laut Warminski-Leitheußer „sind als Genehmigungsvoraussetzung für Ganztagsschulen nach Landeskonzept bei einem Ganztagesbetrieb mindestens vier Tage à sieben bzw. acht Zeitstunden, also bis gegen 15 Uhr bzw. 16 Uhr, vorgesehen“.

Daher fordert Susanne Eisenmann vom Kultusministerium ein „abgestimmtes Konzept“, damit talentierte Sportler oder musisch begabte Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert werden können. Nur darum gehe es. Susanne Eisenmann: „Mir liegt nicht daran, Stimmung zu machen. Aber ich brauche im Sinne der Kinder und Eltern grundsätzliche Handreichungen vom Land“, sagt sie und kündigt an: „Wir werden in dieser Sache wieder vorstellig werden.“