Über Zuschüsse für den Hortausbau entscheidet das Los. Foto: dpa/Uwe Anspach

Hemmingens Rathauschef kritisiert die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Da der Fördertopf zu klein ist, entscheidet das Los.

Thomas Schäfer macht aus seinem Unmut keinen Hehl. „Das Schreiben des Regierungspräsidiums ist tatsächlich ein Offenbarungseid“, sagt der Hemminger Bürgermeister und bekräftigt damit eine entsprechende Aussage des Gemeindetags Baden-Württemberg. „Durch den beschlossenen Losentscheid werden viele Schulträger – und damit die Kommunen – auf der Strecke bleiben“, so der Christdemokrat.

 

Von 2026 an haben Eltern von Grundschülern das Recht auf eine Ganztagsbetreuung ihres Nachwuchses. Zum Ausbau des ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebots hatte der Bund eine finanzielle Unterstützung zugesagt. Doch die verfügbaren Fördermittel in Höhe von rund 380 Millionen Euro seien vielfach überzeichnet, teilt der Gemeindetag Baden-Württemberg mit. Deshalb hat auch das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart erklärt, die Reihenfolge der Anträge per Losentscheid festzulegen. „Die Anträge werden in der Reihenfolge der Ziehung geprüft und beschieden, bis die zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausgeschöpft sind“, heißt es in einer Mitteilung des Regierungspräsidiums.

Der Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen sei bereits im September 2021 verabschiedet worden, sagt Schäfer. Er verweist darauf, dass seine Gemeinde daraufhin gehandelt habe und seit März 2023 ein genehmigtes Baugesuch zur Erweiterung des Horts von 50 auf 150 Plätze in der Schublade habe. „Das lange Warten auf das Förderprogramm und die Art und Weise der Umsetzung lassen mich nun fassungslos zurück“, sagt er. Das Versprechen, die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes durch Bund und Länder zu finanzieren, werde damit gebrochen. Und er fügt an: „Eine Umsetzung des Rechtsanspruchs ist so nicht möglich“.

Andererseits weiß der Bürgermeister auch, dass im Zweifel zunächst nicht Bund oder Land, sondern die Kommune damit konfrontiert wird, sollten Eltern das gesetzlich verbriefte Recht auf Ganztagsbetreuung des Kindes einfordern. Deshalb steht für ihn außer Zweifel, dass die Gemeinde die Betreuung sicherstellen können muss, die rund zwei Millionen Euro teure Erweiterung des örtlichen Horts also unumgänglich ist. In der letzten Sitzungsrunde hat der Gemeinderat deshalb die ersten Arbeiten für den Erweiterungsbau vergeben.

Dies wurde möglich, nachdem eine zentrale Voraussetzung für eine finanzielle Förderung gestrichen worden war. In der Regel dürfen Bauprojekte erst umgesetzt werden, wenn über die beantragte Förderung entschieden ist. Andernfalls verfällt die Berechtigung auf einen Zuschuss des Staates.

Wer bestellt, bezahlt

Diese Lockerung ändert aber nichts an Schäfers Verärgerung. Im Gegenteil, er wird grundsätzlich: „Das im Grundgesetz festgeschriebene Konnexitätsprinzip wird erneut ausgehöhlt, das Vertrauen in die Politik weiter geschwächt.“ Das Konnexitätsprinzip soll sicherstellen, dass keine Aufgabe von Bund oder Land auf die Kommune übertragen wird, ohne dass diese für die Mehrbelastung einen Ausgleich erhält. Anders formuliert: Wer bestellt, bezahlt.

Deutlichere Kritik als vom Gemeindetag

Thomas Schäfer ist deutlicher als der Gemeindetag, also der kommunale Landesverband von Städten und Gemeinden Bereits vor dem Gesetzesbeschluss habe man darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsanspruch auf Ganztag an den Grundschulen nicht erfolgreich umsetzen lassen werde, so der Verband. „Dennoch haben Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz im September 2021 verabschiedet und tragen damit auch die Verantwortung dafür, dass die Umsetzung dieses Anspruchs ermöglicht wird.“ Da die Gelder nicht reichten, sei klar, „dass dabei viele hundert Schulträger leer ausgehen werden und damit vielerorts die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur unmöglich wird.“ Die Kommunen hätten angeboten, in Vorleistung zu gehen, damit Bund oder Land die Förderung über die nächsten Jahre aufbringen könnten. Sie bräuchten jedoch zu Baubeginn „die Gewissheit, dass die Fördermittel in den Folgejahren fließen werden.“