Das Residenzschloss Ludwigsburg darf im Winter nachts beleuchtet werden – welche Regeln gelten jetzt? Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Ab April dürfen Gebäude in Baden-Württemberg nachts nicht mehr beleuchtet werden. Im Kreis Ludwigsburg gibt es allerdings einige prominente Ausnahmen.

Obwohl die Tage wieder länger werden, wird es in Baden-Württemberg ab April nachts sogar dunkler. Denn das Naturschutzgesetz sorgt dafür, dass bis Oktober Gebäude ganztags nicht beleuchtet werden dürfen – und damit auch nicht in der Nacht. Seit 2023 betrifft diese Regel nicht nur Gebäude in öffentlicher Hand, sondern auch gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen. Das soll vor allem nachtaktive Tiere schützen. Es sind aber nicht alle Gebäude betroffen, wie auch einige Beispiele aus dem Kreis Ludwigsburg zeigen.

 

„Nachtaktive Tiere, wie Fledermäuse oder Igel meiden hell beleuchtete Bereiche und verlieren so ohnehin knappen Lebensraum“, erklärt Brigitte Heinz vom Projekt Nachtretter des BUND Baden-Württemberg in einer Pressemeldung. „Insekten wie Nachtfalter zieht das Licht dagegen an. Sie umfliegen es oft bis zur völligen Erschöpfung.“ Tagaktive Arten wie etwa Singvögel, bräuchten die Dunkelheit dagegen als Ruhephase.

Kritik am Gesetz aus verschiedenen Richtungen

Am Gesetz gibt es aus verschiedenen Richtungen Kritik. Nicht nur von Gegnern, auch etwa vom BUND, der beklagt, dass die landesweite Vorgabe kaum kontrolliert oder sanktioniert werde. Der Naturschutzbund ruft deshalb Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen in einer Pressemeldung dazu auf, „auch ohne drohende Strafen mit gutem Beispiel voranzugehen und ihre Fassadenbeleuchtung abzuschalten“.

Das Landratsamt Ludwigsburg teilt auf Nachfrage mit, dass die Einhaltung des Verbots „anlassbezogen“ kontrolliert werde. So könnten etwa „unrechtmäßig errichtete Werbeanlagen, Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung im Außenbereich“ mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es gibt im Landkreis aber auch einige Ausnahmegenehmigungen. Sie könnten laut Landratsamt etwa erteilt werden, „wenn ein wichtiger Grund wie Verkehrssicherungsaspekte oder der kulturhistorische Wert von baulichen Anlagen vorliegt“. Das gilt im Kreis Ludwigsburg beispielsweise für das Residenzschloss in Ludwigsburg, das Schloss Favorite, die Festung Hohenasperg oder die Bartholomäuskirche in Markgröningen. Sie werden auch weiterhin in der Nacht von Licht bestrahlt.